Die Richter aus den 47 Mitgliederstaaten des Europarats am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Während Anhänger der Apartheid Druck ausüben damit das französische Recht den Antizionismus mit Antisemitismus gleichstellt, hat gerade der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Antizionismus - in einem an den Haaren herbeigezogenen Gerichtsurteil - mit einem Hass auf Israelis gleichgestellt.
Allerdings hat das Gericht die Überlegenheit der freien Meinungsäußerung über Prohibition von Boykott anerkannt. Es hat selber angegeben, dass der Aufruf zum Boykott von Waren aus der Apartheid legal bleibt, wenn er einen Platz in einem „ freien Meinungsaustausch über ein Thema für den Gemeinnutz“ einnimmt.

Silvia Cattori: Könnten Sie uns bitte kurz zusammenfassen was seit dem Tag geschehen ist, wo Sie während der Stadtratsversammlung von Seclin, Ihre Absicht angekündigt haben israelische Waren zu boykottieren, die aus den jüdischen Siedlerkolonien stammen und aus bewirtschaftetem Land, welches dem palästinensischen Volk gehört?

Jean-Claude Willem: Im Oktober 2002 hat es begonnen. Ich war damals Bürgermeister von Seclin. Eines Abends war ich wirklich zornig, als ich im Fernsehen die israelischen Truppen sah wie sie in Naplouse (eine Großstadt im Norden von Palästina) den Einwohnern Gewalt antaten, sowie auch ihre Häuser zerstörten. Am gleichen Abend hatten wir eine Stadtratsversammlung, wir diskutierten Maßnahmen gegen die Rinderseuche in Großbritannien. Gegen Ende der Diskussion, bei der wir entschieden hatten den Entschluss der französischen Regierung beizubehalten das englische Fleisch in Frankreich nicht zu akzeptieren, fügte ich im Rahmen von dieser Boykottmaßnahme hinzu, dass ich in Reaktion auf die israelischen Gewaltanwendungen gegen das palästinensische Volk beabsichtigen würde die aus Israel stammenden Waren, besonders Obstsäfte von denen man weiß dass sie aus Siedlerkolonien stammen, die sich auf palästinensischem Boden befinden, für die Gemeindeküche von Seclin nicht mehr kaufen würde. Es war eine Art Protest durch Boykott gegen diese mörderischen Gewalttaten, wie es schon mehrmals in anderen Gelegenheiten durchgeführt wurde.

Im Anschluss darauf gab es viele positive oder negative Reaktionen auf der Homepage vom Rathaus. Nachdem der Verein Association Cultuelle Israélite du Nord (israelitische Kultusgemeinde des Nordens) [1] den Staatsanwalt darauf aufmerksam gemacht hatte, erhob dieser Anklage.

Im März 2003 erschien ich vor dem Strafgericht und wurde innerhalb von acht Tagen freigesprochen. Es gab an dass es keinen Delikt in der Absichtsäußerung von Boykott gab, und dieses nur der Gebrauch der Meinungsfreiheit darstellte. Innerhalb von einigen Stunden nach dem Freispruch wies der damalige Justizminister, Dominique Perben, den Generalstaatsanwalt an, Berufung einzulegen. Im Juni 2003 erschien ich vor dem Berufungsgericht, das mich im September 2003 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilte. [2] Darauf ging ich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Er hat meine Anklage am 16.Juli 2009 zurückgewiesen.

Silvia Cattori: Hat Sie der Entscheid vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überrascht ? [3]

Jean-Claude Willem: Nein; denn ich machte mir keine Illusionen. Wie Sie wissen, ist die Europäische Union Komplize Israels; sogar nach dem israelischen Angriff auf Gaza (Dezember 2008 und Januar 2009) hat die Haltung der EU sich nicht geändert und sie hat Israel noch nicht verurteilt. Wir konnten vorausahnen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht die Meinung der 27 Länder der Europäische Union ändern würde. [4] Von den sieben Richtern hat mich nur der tschechische Richter, Karel Jungwiert, verteidigt. Er unterstreicht, dass die beanstandeten Äußerungen der Ausdruck einer „ Meinung oder einer politischen Stellungnahme von einem Volksvertreter über ein internationales aktuelles Thema ausdrückten“ .

Silvia Cattori: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Sie keineswegs in Ihrer Eigenschaft als Bürger verurteilt, sondern in der als Volksvertreter, dessen Funktion es vorschreibt „eine gewisse Neutralität zu bewahren“? Habe ich dieses richtig verstanden?

Jean-Claude Willem : Der Bürgermeister, der ich damals war, ist gerichtlich verfolgt worden aber ebenfalls auch der Bürger. In der Beweisführung für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in Bezug auf meinen Einspruch, hat die französische Regierung betont dass meine Meinungsfreiheit als Bürger und mein erweitertes Recht auf Meinungsäußerung als gewählte Person nicht in Frage gestellt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Beweisgründe übernommen, um meine Klage zurückzuweisen. Er hat mich sowohl als Volksvertreter als auch als Bürger verurteilt.

Silvia Cattori : Es handelt sich also nicht nur einzig und allein darum die Praxis von Boykott im Rahmen der öffentlichen Gemeinschaft zu untersagen, sondern um ein Urteil das allgemein gesprochen, den Aufruf zum Boykott von israelischen Waren, verbieten würde?

Jean-Claude Willem : Das ist das auffallende am Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es ist ein echter Skandal, zumal er sich nicht nur gegen die Meinungsfreiheit eines Staatsangehörigen der Europäischen Union entschieden hat, sondern auch gegen den Volksvertreter eines Mitgliedsstaats von Europa.

Ich bestehe darauf zu unterstreichen, besonders mir bezüglich, dass ich nicht gegen das französische Gesetz, weder noch das Gesetz der Europäischen Union verstoße; denn die EU ist auch gegen den Import von Früchten, von Gemüse, von Materialien die aus den Siedlergebieten stammen. [5] Wenn die Europäische Union ihre eigenen Entscheidungen respektieren würde, würde sie sofort den Handel mit Israel unterbrechen. Aber nichts wird unternommen.

Als diese Angelegenheit vor die Gerichtshöfe gebracht wurde, ist es hier wichtig darauf hinzuweisen, dass ich nur die Absicht geäußert hatte die Waren zu boykottieren, die aus den illegalen Siedlungen stammen, die gegen die Völkerrechte sind; das heißt, durch den von israelischen Siedlern vorgenommenen Anbau auf palästinensischem Boden.

Silvia Cattori: Verletzte dieser Gerichtsbeschluss vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Ihrer Meinung nach die Beschlüsse der Europäischen Union? Handelt es sich um ein politisches Urteil?

Jean-Claude Willem: Ja. Es ist ein politisches Urteil; denn es ist nicht nur gegen meine Person gerichtet, sondern gegen alle die, die ihre Absicht ankündigen würden, Israel zu boykottieren. Das ist nur eine Bestätigung von der Einschränkung der Meinungsfreiheit, oder kurz gesagt, der Freiheit.

Es handelt sich um ein politisches Urteil, denn nicht nur ich bin davon betroffen. Ich bin derjenige mittels dem sich der Urteilsspruch rechtfertigt. Dem ungeachtet kündigt man mit diesem Urteil allen Franzosen und im weiteren Sinne allen Bürgern der Union an, dass wenn sie Israel für seine Verstöße verurteilen wollen, sie Probleme bekommen werden.

Silvia Cattori: Eine verkehrte Welt! Man bestraft den Bürger, der die Straflosigkeit, die dem Kolonialstaat Israel gewährt wird, nicht akzeptiert. Hat Sie die Tatsache schockiert, dass keine europäischen Medien –mit Ausnahme von denen, die ganz offen gegen Apartheid sind - über diesen erstaunlichen Urteilsspruch berichtet haben, der schwerwiegende Konsequenzen für die Meinungsfreiheit zu Folge hat?

Jean-Claude Willem: Ja, ganz sicher. Aber wissen Sie, sogar die kommunistische Tageszeitung L’Humanité hat nicht darüber gesprochen, obwohl ich der kommunistischen Partei angehöre. L’Humanité hat seit 2002 nie von dieser Angelegenheit gesprochen! Ich habe ihnen übrigens geschrieben und ihnen mein Erstaunen mitgeteilt!

Silvia Cattori: Die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gültig gemachte Beweisführung der französischen Gerichte sagt, dass der Bürgermeister nicht anstelle der Regierungsorgane den Boykott eines Staates anordnen durfte. Wenn man dieses Urteil nur unter dem Gesichtspunkt des Bürgermeisters betrachtet, der die Gemeinschaft mit seinen Handlungen engagiert, hätte sich dieses Urteil rechtfertigen können?

Jean-Claude Willem: Nein, es rechtfertigt sich nicht. Erstens, ja, es ist richtig, dass ich die Gemeinschaft durch meinen Aufruf zum Boykott engagiere; aber kein Einwohner von Seclin hat dieses missbilligt. Im Gegenteil, in ihrer Mehrheit haben sie mir zugestimmt.

Zweitens, ein Bürgermeister ist eine politische Persönlichkeit. In einer Industriestadt wie Seclin hat der Bürgermeister ein bedeutendes politisches Amt. Ich war auch Vizepräsident der Kreisgemeinschaft von Lille. Deswegen musste ich politische Stellungnahmen vorbringen.

Andere Personen haben es ebenso gemacht. Sie haben mit mir Entscheidungen getroffen, die vielleicht nicht gemäß dem heutigen Gesetz sind. Kurz vor dieser Boykottaffäre erschien ich mit vier anderen Bürgermeistern von Nord Pas-de-Calais vor der Strafkammer, weil wir uns weigerten für Ferienaufenthalte von Kindern Ausschreibungen zu machen. Wir erwogen, dass man Ferienaufenthalte für Kinder nicht organisieren könnte, indem man die Wettbewerbsvorschrift einsetzt, wie man es bei Bauprojekten macht und dass es in diesem Fall nicht einer Ausschreibung bedurfte. Wir sind freigesprochen worden. Dieses Beispiel zeigt nur dass man nicht vollständig das Gesetz befolgen kann, wenn man einen gesunden Menschenverstand hat und sich für Gerechtigkeit einsetzt.

Silvia Cattori: Solche Argumente tragen dazu bei Israel und seine auswärtigen Unterstützer vor dem zu stärken was sie am meisten fürchten: der Beginn eines Boykotts nach dem Modell welches damals in Südafrika angewandt wurde. Es stellt sich aber hier folgende Frage: Indem man den Boykott gegen einen Staat befürwortet, der sich verhält als ob er über den Gesetzen steht - leider mit der Komplizenschaft unserer Demokratien- haben Sie sich auf ehrenhafte Weise verhalten! Haben Sie nicht die erdrückende Macht „Ihrer“ Gegner unterschätzt?

Jean-Claude Willem: Nein, ich denke nicht, denn in erster Linie halte ich mich nicht für besiegt. Meine Stellungnahme ist reichlich unterstützt worden, nicht nur in Frankreich [6], sondern weltweit. Auch in der ersten Berufungsinstanz erhielt ich viel Unterstützung [7]. Von überall erhalte ich zahlreiche Benachrichtigungen von Leuten, die sich weltweit zugunsten von Gerechtigkeit in Palästina einsetzen. Vielleicht hat auch mein Amt als Bürgermeister dazu beigetragen, dass es so viele Reaktionen gegeben hat.

Abgesehen davon wiederhole ich immer wieder, dass dieser Standpunkt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mich nicht veranlassen wird meinen engagierten Kampf aufzugeben. Es gibt immer mehr Menschen die mich umgeben um ihn weiter zu verfolgen.

Silvia Cattori: War die Zielsetzung der Pro-Israelis, die gegen Sie Anklage erhoben haben, weil Sie diese Absicht von Boykott geäußert hatten, diesen hohen Preis zu bezahlen und auch gleichzeitig eine Warnung, die sie an alle Gemeinden senden, welche in Versuchung geraten würden Ihrem Beispiel zu folgen?

Jean-Claude Willem: Ja ganz sicher! Ich bin seit vierzehn Jahren chevalier des palmes académiques (Es ist eine Auszeichnung für besondere Verdienste um das Bildungswesen). Ich hätte normalerweise zum Offizier avancieren müssen. Als ein Inspektor der Akademie mich diesem Dienstgrad vorgeschlagen hat, ist dieses vom Ministerium abgelehnt worden, weil ich in dieser Boykottaffäre verurteilt worden bin. Und es geht noch weiter: Normalerweise hat eine gewählte Person nach 30 Jahren Amt Recht auf eine Ehrenmedaille vom Departement und der Region. Im letzten April hat der Präfekt es abgelehnt, dass diese Medaille mir überreicht wird, weil ich vorbestraft bin. Und es geht immer weiter.

Dieser Urteilsspruch betont, dass ich also als Bürgermeister durch diesen Aufruf zum Boykott, die Wirtschaftsaktivitäten der israelischen Landwirte beeinträchtigt hätte. Was mein Standpunkt gegenüber Israel rechtfertigte, ist vor allem, dass die Früchte und das Gemüse aus den illegal angesiedelten Kolonien auf palästinensischem Land stammen. Dazu sind diese Importe durch das Gesetz der Europäischen Union in den Staaten der Union verboten. Dasjenige, was klar dabei hervorkommt, ist dass alles unternommen wird, um den Kern des Problems zu vermeiden: die politische Frage. Alles dreht sich folglich um die Verteidigung der Wirtschaftsaktivitäten Israels.

Silvia Cattori: Hatte dieser Präfekt eine pro-israelische Voreingenommenheit?

Jean-Claude Willem: Ja. Dieser Präfekt ist bekannt als ein Vertrauter von Nicolas Sarkozy. Als der aktuelle Bürgermeister von Seclin angekündigt hat, dass er mir nicht die Medaille überreichen könnte, da der Präfekt sich diesem widersetzte, hat mir das ganze gegenwärtige Personal, 300 Kommunalangestellte, zugejubelt. Dieses ist mir mehr wert als die Medaille, die der Präfekt mir verweigert hat.

Silvia Cattori: Nun wird dieses Urteil bestimmt nicht die Leute, die empört sind über die Staatsverbrechen des israelischen Staats, davon abhalten sich individuell in Boykottaktionen zu verpflichten. Aber wird dieses Urteil nicht die Volksvertreter, die sich bisher gedrückt haben, davon abhalten endlich ernsthaft auf den Aufruf von 2004 der palästinensischen Zivilgesellschaft „Boykott – Desinvestition – Sanktionen“ zu antworten? [8]

Jean-Claude Willem: Ich glaube ich bin die erste gewählte Person, die verurteilt worden ist. Doch abgesehen davon gibt es viele Leute, die den Boykott ausüben; die, wenn sie ein Produkt kaufen nach dem Herkunftsland schauen und es nicht einkaufen, wenn es aus Israel stammt.

Silvia Cattori: Sie haben durch Ihre mutige Geste allen Abgeordneten der Europäischen Union gezeigt, welche Verantwortungen sie tragen. Warum rufen Sie nicht, in Anbetracht des Urteils des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die lokalen Volksvertreter auf, Anträge beim Gemeinderat durchzubringen, die ihre Mitbürger aufrufen den Boykott zu praktizieren, um im Namen des Rechts auf Meinungsfreiheit, welches Sie grundlegend ausüben wollten, zu intervenieren?

Jean-Claude Willem: Von jetzt an sind es eher die Vereine, die zugunsten des Friedens und der Gerechtigkeit im Nahen Osten engagiert sind, die dieses unternehmen können. Ich habe keine Macht mehr.

Es gibt Gemeinderäte, die eine klare Stellungnahme in Bezug auf die Ungerechtigkeit, die den Palästinenser widerfährt, genommen haben. Sie haben die EU aufgefordert die Sanktionen gegen Israel anzuwenden, die vom Gesetz vorgesehen sind. Es gibt regelmäßig Volksvertreter, die nach Palästina gehen, um den Palästinensern ihre Unterstützung zum Ausdruck zu bringen.

Wie ich es Ihnen schon eben sagte: man muss manchmal lernen das Gesetz nicht zu respektieren, wenn es gegen unsere Moral ist; wenn es sich unseren Idealen von Gerechtigkeit und von Brüderlichkeit widersetzt.

Zumal es keinen Grund zum Optimismus gibt. Seit Sarkozy an der Macht ist, hat sich alles nur verschlimmert. Frankreich befindet sich nicht auf dem richtigen Weg.

Silvia Cattori: Wir danken Ihnen.

Übersetzung
Monica Hostettler

[1Die Association cultuelle israélite ( Israelitische Kultusgemeinde) ist ein Verein der in zahlreichen französischen Städten und Regionen präsent ist. Der Präsident der Association cultuelle israélite du Nord, Herr Jean-Claude Komar hat mit Herr Guy Bensoussan, die Klage gegen Jean-Claude Willem eingereicht, wegen seinem Aufruf zum Boykott gegen die illegale Politik von Israel. Aber die Staatsanwaltschaft von Lille hat die Initiative der Strafverfolgung ergriffen und Herr Bensoussan und Herr Komar traten als Nebenkläger auf.

[2In seinem Urteil vom 28. September 2004 findet der französische Kassationsgerichtshof, dass Herr Willem(…): Siehe den kompletten Text von diesem Urteil (auf Französisch).

[3Siehe ebenfalls (auf Französisch):
CombatsDroitsHomme

[4Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist kein Organ der Europäischen Union ( 27 Mitglieder), sondern vom Europarat (umfasst heute 47 Mitglieder). Jedoch ist er bisher mit der EU noch nie in Konflikt geraten, alle Staaten der EU sind auch Mitglieder des Europarates.

[5Siehe: Die extrem dokumentierte Analyse von Gilles Devers, Rechtsanwalt. Er hebt in Bezug auf die Aktivität der Betriebe hervor, die sich in den besetzten Gebieten niedergelassen haben:
Siehe : Artikel 55 der Vierten Internationalen Übereinkunft von Den Haag betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs : Art. 55: „Der Staat, von dem die Besetzung ausgeht, betrachtet sich nur als Verwalter und Nutzniesser der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Anlagen, die dem feindlichen Staate gehören und in dem besetzten Gebiete liegen. Er ist verpflichtet, den Grundstock dieser Güter zu schützen und sie nach den Regeln des Niessbrauchs zu verwalten. “
Ich erinnere auch an die Resolution 446 vom 22. März 1979 vom Sicherheitsrat.

[6In Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) siehe: Stellungnahme von Association France Palestine Solidarité Nord Pas-de-Calais vom19. Juli 2009.(auf Französisch).

[7Siehe zum Beispiel (auf Französisch): SilviaCattori.Net von Silvia Cattori, 15. September 2003.