Auf Vorschlag der Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (Partei AKP) von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan, schaffte das türkische Parlament am 7. März 2014 die Sondergerichte ab.

Diese Entscheidung wird entweder als Wunsch interpretiert, Europäische Kriterien zu erfüllen, oder als Versuch zu mächtige Richter los zu werden oder noch als ein Versprechen, ein Bündnis mit der Armee zu schmieden.

Unabhängig von dieser Entscheidung, die zur Aufhebung von Urteilen von den Sondergerichten führen könnte - einschließlich jener der Militärs und Funktionären der Arbeiter-Partei (maoistische, İP) der Ergenekon-Affäre -, hat das Verfassungsgericht gemeint, dass die Verurteilung von General İlker Başbuğ verfassungswidrig sei, weil das Gericht, das ihn richtete, sein Urteil nicht ausreichend begründet habe.

Aus dem Gefängnis nach 26 Monaten Haft entlassen, sagte der General und ehemaliger Stabschef der Streitkräfte, seine Freistellung wäre die erste einer langen Serie. Tatsächlich wurden sechs andere Angeklagte seither entlassen (der nationalistische Rechtsanwalt Kemal Kerinçsiz, der kemalistische Journalist Tuncay Özkan, Oberst Levent Göktaş, der Mafiosi Turanist Sedat Peker, der Handlanger Alparslan Aslan und die n° 2 der Sonder-Operationen İbrahim Şahin).

Diese Freistellungen waren Gegenstand einer Kontroverse zwischen der 13. und der 21. Strafkammer. Laut der 13. Strafkammer, die ein ehemaliges Sondergericht ist, entsprachen die Verurteilungen dem türkischen Recht und die Verdächtigen sollten im Gefängnis bleiben, während laut der 21. Strafkammer es nicht einer aufgelösten Kammer zustünde, zu handeln. Die Kontroverse ist rechtlich gesehen umso komplizierter, als das Aufhebungsgesetz gerade Gegenstand einer grundgesetzlichen Berufung ist.

Übersetzung
Horst Frohlich