1. Unter Hinweis auf die Erklärungen der Staats und Regierungschefs zur Ukraine vom 6. März und 27. Mai, auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. März und auf die Schlussfolgerungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) zur Ukraine vom 23. Juni bringt der Europäische Rat seine Unterstützung für den in der vergangenen Woche von Präsident Poroschenko angekündigten Friedensplan zum Ausdruck. Er nimmt die Erklärung des russischen Präsidenten zur grundsätzlichen Unterstützung des Friedensplans und den Beschluss des Föderationsrates über den Widerruf der Genehmigung des Einsatzes russischer Streitkräfte für ein militärisches Eingreifen in der Ukraine zur Kenntnis.

2. Der Europäische Rat bedauert, dass die Waffenruhe, die von den ukrainischen Behörden eingehalten wird, gleichwohl noch nicht zur vollständigen Einstellung der militärischen Feindseligkeiten geführt hat. Deshalb ruft er alle Parteien auf, sich wirklich zur Umsetzung des Friedensplans zu verpflichten und für die endgültige Einstellung der militärischen Handlungen zu sorgen. Er fordert die Russische Föderation auf, aktiv ihren Einfluss auf die illegal bewaffneten Gruppen zu nutzen und den Zustrom von Waffen und Aktivisten über die Grenzen zu beenden, damit rasche und greifbare Ergebnisse bei der Deeskalation erzielt werden. Der Europäische Rat unterstützt die Beobachterrolle der OSZE bei der Umsetzung des Friedensplans sowie ihre Rolle bei der Unterstützung des Waffenstillstands und der Einrichtung wirksamer Grenzkontrollen.

3. Der Europäische Rat bestätigt erneut seine Bereitschaft zur Unterstützung des Prozesses der wirtschaftlichen Stabilisierung und begrüßt die zwei jüngsten beträchtlichen Auszahlungen der Kommission in Höhe von insgesamt 750 Mio. EUR im Rahmen des Vertrags über die Unterstützung der Konsolidierung des Staates und der Makrofinanzhilfe. In diesem Zusammenhang sieht der Europäische Rat der Geberkoordinierungssitzung für die Ukraine, die am 8. Juli 2014 in Brüssel auf hoher Ebene stattfinden soll, mit Interesse entgegen.

4. Im Einklang mit seinen Schlussfolgerungen vom März und dem Beschluss, die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol nicht anzuerkennen, begrüßt der Europäische Rat die von der Kommission unternommenen Arbeiten zur Umsetzung dieser Politik sowie den Beschluss, die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol, für die es kein ukrainisches Ursprungszeugnis gibt, zu verbieten.

5. Der Europäische Rat erinnert daran, dass die Europäische Kommission, der EAD und die Mitgliedstaaten – wie von ihm im März gefordert – dabei sind, gezielte Maßnahmen vorzubereiten, so dass unverzüglich weitere Schritte unternommen werden können. In diesem Zusammenhang erwartet der Europäische Rat, dass bis Montag, den 30. Juni, die folgenden Schritte unternommen worden sind:
• Einigung über einen durch die OSZE beobachteten Überprüfungsmechanismus für die Waffenruhe und die wirksame Kontrolle der Grenze;
• Rückgabe der drei Grenzkontrollpunkte (Izvarino, Dolschanski, Krasnopartizansk) an die ukrainischen Behörden;
• Freilassung der Geiseln einschließlich aller OSZE-Beobachter;
• Einleitung substanzieller Verhandlungen über die Umsetzung des Friedensplans von
Präsident Poroschenko.

Der Rat wird die Lage beurteilen und, sollte dies erforderlich sein, die erforderlichen Beschlüsse fassen.

Der Europäische Rat unterstreicht seine Zusage, jederzeit im Hinblick auf weitere bedeutende restriktive Maßnahmen wieder zusammenzutreten.