Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, in einem nicht definitiven Urteil, hat Polen für seinen Verpflichtungsmangel verurteilt, weil es ein geheimes CIA Gefängnis (Codename "Quartz") auf seinem Territorium öffnen hat lassen.

Das Gericht wurde durch den Palästinenser Abu Zubaydah und den Saudier Al-Nashiri erfasst, die den Beweis erbringen konnten, dass sie in Polen, in 2002 und 2003 festgehalten und dort gefoltert worden sind. Der Beweis basiert vor allem auf dem Bericht von Senator Dick Marty im Europarat [1].

Die polnische Regierung hatte der CIA erlaubt, ein Gefängnis auf dem Übungsplatz des Geheimdienststützpunkts, Stare Kiejkuty, nicht weit von der Stadt Szczytno, im Norden des Landes zu öffnen.

Abu Zubaydah war in Dubai und Al-Nashiri in Pakistan entführt worden.

In beiden Fällen entschied der Gerichtshof, dass Polen seiner Verpflichtung, gemäß Artikel 38 der Europäischen Konvention der Menschenrechte (Verpflichtung, alle notwendigen Maßnahmen für die wirksame Durchführung der Untersuchung zu unternehmen) nicht nachgekommen sei.

In beiden Fällen entschied der Gerichtshof darüber hinaus, dass vorlagen:
 Verletzung des Artikels 3 der Konvention (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung), mit seinen Material- und Verfahrenstechnischen Komponenten;
 Verstoß gegen Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit);
 Verletzung des Artikels 8 (Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens); Verletzung des Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde); und
 Verletzung von Artikel 6 Abs. 1 (Recht auf ein faires Verfahren).

Im Hinblick auf Herrn Al Nashiri findet das Gericht noch, dass es Verstoß gegen Artikel 2 (Recht auf Leben) und 3 der Konvention in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 6 zur Konvention (Abschaffung der Todesstrafe) gebe.

Übersetzung
Horst Frohlich

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Case of Al-Nashiri
(PDF - 1.5 MiB)

Case of Husayn Abu Zubaydah
(PDF - 1.4 MiB)