Die französische Regierung hat am 6. Februar und am 5. März 2015 zwei Dekrete herausgegeben, die die Sperrung und die Streichung von Internet Sites betreffen, welche "Terrorakte provozieren oder gutheißen und welche pornografische Bilder und Darstellungen von Minderjährigen verbreiten" [1].

Im Gegensatz zur Rechtstradition und den Grundsätzen des Völkerrechts wird die Verwaltungsbehörde jegliche Entscheidung außerhalb der gerichtlichen Kontrolle treffen können. Sie wird höchstens die nationale Kommission für Datenverarbeitung und Freiheiten (CNIL), eine einfache Verwaltungs-Kommission, darüber informieren müssen.

Dieses Privileg des Staates gab es schon bei der gedruckten Presse, zwischen 1939 bis 2010, mit dem Gesetz über "die Kontrolle der ausländischen Presse“. Man hatte allgemein zugelassen, dass in Fällen, wo es schwierig war, Autoren, Redakteure und Drucker ausländischer Bücher von dem nationalen Hoheitsgebiet aus zu verfolgen, dass der Innen-Minister sie ohne Gerichts-Kontrolle verbieten konnte.

Aus Prinzip-Gründen hat das Voltaire Netzwerk immer den Standpunkt verteidigt, dass die Presse-Verbote – egal ob sie gedruckt oder in anderer Form vorliegen-, nicht außerhalb der Kontrolle der Richter vollzogen werden dürften. Manche böswillige Journalisten haben uns beschuldigt, das eine oder andere zensierte Werke zu unterstützen, während unsere Position sich aber auf die Art der Ausübung der Zensur bezieht und nicht auf den Inhalt des zensierten Materials.

Allzu oft hat sich gezeigt, dass der Staat zuerst begann, tatsächlich unhaltbare Texte zu zensurieren, ohne eine Reaktion der Öffentlichkeit auszulösen, um sich eine Macht anzumaßen, die er später für politische Repression benützte.

Übersetzung
Horst Frohlich

[1Décrets n° 2015-125 et n° 2015-253