Wir, die Staats- und Regierungschefs der G7, sind am 7. und 8. Juni 2015 in El- mau zu unserem jährlichen Gipfeltreffen zusammengekommen. Geleitet von unse- ren gemeinsamen Werten und Grundsätzen sind wir entschlossen, eng zusam- menzuarbeiten, um den komplexen internationalen wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Wir bekennen uns zu den Werten der Freiheit und Demokratie und ihrer weltweiten Geltung, zu Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte sowie zur Förderung von Frieden und Si- cherheit. Besonders in Anbetracht der zahlreichen Krisen auf der Welt sind wir als G7-Nationen geeint in unserem Bekenntnis, Freiheit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit zu wahren.

Die G7 fühlt sich in besonderem Maße dafür verantwortlich, die Zukunft unseres Planeten zu gestalten. Das Jahr 2015 ist ein Meilenstein für Fragen der internatio- nalen Zusammenarbeit und nachhaltigen Entwicklung. Die VN-Klimakonferenz in Paris (COP21) ist für den weltweiten Klimaschutz von entscheidender Bedeutung, auf dem VN-Gipfeltreffen in New York wird die universell gültige globale Agenda für nachhaltige Entwicklung für die kommenden Jahre festgelegt und die Dritte Internationale Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba wird die Umsetzung der Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung unterstützen. Wir wollen entscheidende Impulse für ehrgeizige Ergebnisse geben. Unser Leitsatz lautet: „An morgen denken. Gemeinsam handeln.“

Heute haben wir konkrete Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Teilhabe von Frauen und Klimaschutz beschlossen, um unseren Teil dazu beizutragen, die großen globalen Herausforderungen anzugehen und auf einige der drängendsten Probleme in der Welt zu reagieren. Zusätzlich zur Förderung des Handels als wichtiger Motor für Wachstum wird außerdem die Umsetzung dieser konkreten Maßnahmen uns dabei helfen, unser zentrales Ziel eines robusten, nachhaltigen und ausgewogenen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu errei- chen. Wir rufen andere Parteien auf, sich uns bei der Umsetzung dieser Agenda anzuschließen.

Weltwirtschaft

Lage der Weltwirtschaft

Seit unserem letzten Treffen hat sich die Weltwirtschaft weiter erholt. In einigen großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften verstärkt sich das Wachstum und die Aussichten haben sich verbessert. Der Rückgang der Energiepreise hat in den meisten der G7-Volkswirtschaften eine begünstigende Wirkung. Dennoch schöp- fen viele unserer Volkswirtschaften ihr volles Potenzial nach wie vor nicht aus, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um unser Ziel eines robusten, nachhal- tigen und ausgewogenen Wachstums zu erreichen. Die Arbeitslosigkeit in den G7-Staaten ist insgesamt weiterhin zu hoch, auch wenn sie in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wir stehen außerdem weiterhin vor Herausforderun- gen wie anhaltend niedrigen Inflationsraten, einem niedrigen Investitionsniveau und einer schwachen Nachfrage, einer hohen öffentlichen und privaten Verschul- dung, andauernden internen und externen Ungleichgewichten, geopolitischen Spannungen sowie Finanzmarktvolatilitäten.

Wir verpflichten uns, diese Herausforderungen anzugehen und unsere Bemühun- gen fortzusetzen, Wachstum für alle zu erreichen. Für ein robusteres und inklusi- ves Wachstum ist es erforderlich, den Schwachstellen in unseren Volkswirtschaften entgegenzutreten. Um zu gewährleisten, dass die G7 in den kommenden Jah- ren an der Technologiegrenze operiert, werden wir das Wachstum unterstützen, indem wir Bildung und Innovationen vorantreiben, die Rechte des geistigen Eigen- tums schützen, private Investitionen durch ein unternehmerfreundliches Klima ins- besondere für kleine und mittlere Unternehmen fördern, ein angemessenes Ni- veau an öffentlichen Investitionen gewährleisten, qualitativ hochwertige Investitio- nen im Infrastrukturbereich fördern, um Defizite durch eine wirksame Mobilisierung von Ressourcen in Partnerschaft mit der Privatwirtschaft anzugehen, und die Pro- duktivität durch die weitere Durchführung ehrgeiziger Strukturreformen erhöhen.

Wir stimmen darin überein, früheren Reformzusagen in diesen Bereichen nachzu- kommen, wodurch Vertrauen gestärkt und nachhaltiges Wachstum gefördert wer- den. Wir werden unsere fiskalischen Strategien weiterhin flexibel umsetzen, um sich kurzfristig ergebende wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen, und auf diese Weise Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und gleich- zeitig den Schuldenstand im Verhältnis zum BIP auf einen tragfähigen Pfad führen. Wir sind uns einig, dass die Geldpolitik die Preisstabilität gewährleisten und den wirtschaftlichen Aufschwung im Rahmen des Mandats der Zentralbanken unter- stützen sollte. Wir bekräftigen die bestehenden Wechselkurs-Verpflichtungen der G7.

Eine solide wirtschaftliche Grundlage ist ein Grundpfeiler für ein besseres Leben für alle Menschen. Um die Welt langfristig auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen, bedarf es insbesondere des Klimaschutzes, der Gesundheitsförderung und der gleichberechtigten Teilhabe aller Mitglieder der Gesellschaft. Die G7 ver- pflichtet sich daher, diese Themen in den Mittelpunkt ihrer Wachstumsagenda zu stellen.

Unternehmerische Selbständigkeit von Frauen

Die unternehmerische Selbständigkeit von Frauen ist ein wesentlicher Antriebsfak- tor für Innovationen, Wachstum und Arbeitsplätze. Dennoch führen in den G7-Staaten und weltweit deutlich weniger Frauen als Männer ein eigenes Unter- nehmen, was oft auf zusätzliche Hindernisse zurückzuführen ist, mit denen Frauen bei der Gründung und dem Aufbau eines Unternehmens konfrontiert sind. Wir ver- ständigen uns auf gemeinsame Prinzipien zur Stärkung der unternehmerischen Selbständigkeit von Frauen, die im Annex aufgeführt sind, und laden andere inte- ressierte Staaten ein, sich uns in diesen Bemühungen anzuschließen. Insbeson- dere werden wir Mädchen und Frauen auf die Möglichkeiten der unternehmeri- schen Selbständigkeit aufmerksam machen. Wir werden auf die besonderen Be- dürfnisse von Unternehmerinnen eingehen, etwa indem wir ihren Zugang zu Fi- nanzierung, Märkten, Fertigkeiten, Führungsverantwortung und Netzwerken stär- ken. Wir bitten die OECD, die Fortschritte bei der Stärkung der unternehmerischen Selbständigkeit von Frauen zu beobachten. Wir begrüßen das G7-Dialogforum mit Frauen, das die G7-Präsidentschaft am 16. und 17. September 2015 ausrichten wird. Wir bekräftigen ferner unser Bekenntnis, unsere Arbeiten zur Stärkung der Gleichstellung sowie der vollständigen Teilhabe aller Frauen und Mädchen fortzu- setzen. Wir begrüßen die „World Assembly for Women: WAW!“, welche von Japan, das die G7-Präsidentschaft 2016 innehat, ausgerichtet wird.

Finanzmarktregulierung

Ein intaktes internationales Finanzsystem ist entscheidend, um das Wachstum auf einen nachhaltigen Pfad zu bringen. Es sind zentrale Reformen vereinbart worden, um die grundlegenden Ursachen der globalen Finanzkrise anzugehen, und es sind wichtige Fortschritte beim Aufbau eines stärkeren und widerstandsfähigeren Fi- nanzsystems erzielt worden, insbesondere durch die Stärkung der Solidität des Bankensektors. Diese Aufgabe ist jedoch noch nicht abgeschlossen, und die Ver- vollständigung der Regulierungsvorhaben ist weiterhin entscheidend. Für unser künftiges Vorgehen haben wir die folgenden Prioritäten identifiziert: Die vollständi- ge, einheitliche und unverzügliche Umsetzung der vereinbarten Reformen ist ent- scheidend, um ein offenes und widerstandsfähiges globales Finanzsystem sicher- zustellen. Wir werden die „Too big to fail“-Problematik weiterhin auf internationaler Ebene angehen, um Steuerzahler vor Verlusten zu schützen, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von weltweit tätigen systemrelevanten Finanzinstitutionen entstehen. Insbesondere bekennen wir uns weiterhin dazu, im Anschluss an gründliche und umfassende Folgenabschätzungen den vorgeschlagenen gemein- samen internationalen Standard für Verlustabsorptionsfähigkeiten für weltweit täti- ge systemrelevante Banken bis November zu finalisieren.

Wir bekennen uns ebenso unverändert zur Stärkung der Regulierung und Aufsicht des Schattenbankensystems entsprechend den bestehenden systemischen Risi- ken. Die rechtzeitige und umfassende Umsetzung des vereinbarten G20-Fahr- plans zur Regulierung des Schattenbankwesens ist unverzichtbar. Zudem werden wir neue systemische Risiken, die sich aus marktbasierter Finanzierung ergeben könnten, genau beobachten und angehen, während wir gleichzeitig sicherstellen wollen, dass diese Art der Finanzierung ihre Rolle bei der Stärkung der Realwirt- schaft erfüllen kann. Mit dem Ziel einer Reduzierung des systemischen Risikos und einer Erhöhung der Transparenz unterstreichen wir zudem die Bedeutung einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Finanzmarktregu- lierung, insbesondere bezüglich der Reformen im Bereich des Abwicklungswesens und der Derivatemärkte, die einer schnellen Umsetzung bedürfen. Wir ermuntern Staaten und Gebiete, aufeinander zurückzugreifen, wo dies gemäß der St.- Petersburg-Erklärung gerechtfertigt ist. Schließlich werden wir auch weiterhin die Volatilität an den Finanzmärkten beobachten, um mögliche aufkommende syste- mische Risiken anzugehen.

Steuern

Wir sind entschlossen, ein gerechtes und modernes internationales Steuersystem zu schaffen; dies ist von wesentlicher Bedeutung für Gerechtigkeit und Wohlstand für alle Menschen. Wir bekräftigen daher unsere Zusage, bis zum Jahresende konkrete und umsetzbare Empfehlungen für den Aktionsplan der G20/OECD zur Bekämpfung der Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen und Gewinnver- lagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) auszuarbeiten. Für unser künftiges Vorgehen wird es entscheidend sein, seine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, und wir ermuntern die G20 und die OECD, zu diesem Zweck einen fokussierten Überwachungsprozess zu etablieren. Wir bekennen uns, den auto- matischen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerrege- lungen („tax rulings“) intensiv zu fördern. Darüber hinaus sehen wir der zügigen Umsetzung des neuen, weltweit einheitlichen Standards für den automatischen Austausch von Informationen bis Ende 2017 oder 2018 erwartungsvoll entgegen, auch durch alle Finanzzentren, vorbehaltlich des Abschlusses der erforderlichen legislativen Verfahren. Wir fordern ferner die Staaten und Gebiete, die den interna- tionalen Standard für den Austausch von Informationen auf Ersuchen bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt haben, dringend auf, dies rasch zu tun.

Wir wissen um die Bedeutung von Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Eigen- tümer bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Korruption und anderen Akti- vitäten, die illegale Finanzströme hervorbringen, und verpflichten uns, aktuelle Be- richte über die Umsetzung unserer Nationalen Aktionspläne zu liefern. Wir bekräf- tigen unser Bekenntnis, gemeinsam mit Entwicklungsländern an der internationa- len Steueragenda zu arbeiten, und werden diese Länder weiterhin beim Aufbau der Kapazitäten ihrer Steuerbehörden unterstützen.

Darüber hinaus werden wir uns darum bemühen, die bestehenden internationalen Informationsnetzwerke und die bestehende grenzüberschreitende Zusammenar- beit in Steuerfragen zu verbessern, und zwar auch durch das Bekenntnis, ein obli- gatorisches, verbindliches Schiedsverfahren einzuführen, um zu gewährleisten, dass das Risiko der Doppelbesteuerung kein Hindernis für grenzüberschreitenden Handel und grenzüberschreitende Investitionen darstellt. Wir unterstützen die lau- fende Arbeit an einem verbindlichen Schiedsverfahren als Teil des BEPS-Projekts und ermuntern andere Partner, sich uns in diesem wichtigen Unterfangen anzu- schließen.

Handel

Handel und Investitionen sind wichtige Triebkräfte für Wachstum, Arbeitsplätze und nachhaltige Entwicklung. Die Förderung des weltweiten Wirtschaftswachs- tums durch den Abbau von Handelsschranken bleibt unabdingbar und wir bekräf- tigen unsere Zusage, die Märkte offen zu halten und jeglichen Protektionismus, auch mittels Stillhalte- und Umkehrverpflichtungen, zu bekämpfen. Zu diesem Zweck unterstützen wir eine weitere Verlängerung der im Rahmen der G20 einge- gangenen Stillhalteverpflichtung und rufen andere Partner auf, dies ebenfalls zu tun. Gleichzeitig setzen wir uns unverändert dafür ein, Handelsschranken abzu- bauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, indem wir unilaterale Schritte zur Liberalisierung unserer Volkswirtschaften unternehmen. Wir werden Investitionen schützen und fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Investoren aufrechterhalten. Internationale Standards für die öffentliche Exportfinanzierung sind entscheidend, um Verzerrungen im Welthandel zu verhindern oder zu redu- zieren, und wir unterstreichen unsere Unterstützung für die internationale Arbeits- gruppe zu Standards für die öffentliche Exportfinanzierung.

Wir sind entschlossen, das regelgestützte multilaterale Handelssystem zu stärken, auch indem wir zu einer vollständigen und zügigen Umsetzung des Bali-Pakets der WTO beitragen. Das Hauptaugenmerk sollte 2015 auf dem Inkrafttreten der WTO-Vereinbarung über Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement, TFA) liegen. Zu diesem Zweck verpflichten sich die G7-Mitgliedstaaten, alle An- strengungen zu unternehmen, um ihre innerstaatlichen Ratifizierungsprozesse vor der im Dezember 2015 in Nairobi stattfindenden Zehnten WTO-Ministerkonferenz (MC 10) abzuschließen. Wir fordern außerdem, dass zügig bis Juli ein WTO-Post- Bali-Arbeitsprogramm vereinbart wird, welches einen schnellen Abschluss und ein ausgewogenes Ergebnis der Doha-Runde sicherstellt, und unterstützen uneinge- schränkt die laufenden Bemühungen der WTO in dieser Hinsicht. Die Umsetzung der WTO-Vereinbarung über Handelserleichterungen und die Einigung auf ein Post-Bali-Arbeitsprogramm sollten zusammen die Grundlage für eine erfolgreiche MC 10 bilden, die erste WTO-Ministerkonferenz, die in Afrika stattfindet. Wir sind bereit, die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der im Abkommen für Handels- erleichterungen vereinbarten Maßnahmen weiterhin zu unterstützen.

Wir müssen auf dem Erfolg der WTO-Ministerkonferenz von 2013 aufbauen, durch die der Verhandlungsarm der WTO neu belebt wurde und die zeigte, dass inner- halb des Konsensprinzips der WTO Flexibilität möglich ist. Wir sehen den Diskus- sionen im Rahmen der G20 über Wege zu einer besseren Funktionsfähigkeit des multilateralen Handelssystems, basierend auf Beiträgen der WTO, erwartungsvoll entgegen.

Während die Stärkung des multilateralen Handelssystems weiterhin Priorität be- sitzt, begrüßen wir auch die laufenden Bemühungen um den Abschluss ehrgeizi- ger neuer bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen auf hohem Niveau und sehen einem raschen Fortschritt bei den plurilateralen Verhandlungen, unter ande- rem zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Trade in Services Agreement, TiSA), zur Erweiterung des Übereinkommens über Informationstech- nologie (Information Technology Agreement, ITA) und zum Abkommen über den Handel mit Umweltgütern (Environmental Goods Agreement, EGA), erwartungs- voll entgegen. Wir werden daran arbeiten, die Erweiterung des Übereinkommens über Informationstechnologie unverzüglich abzuschließen. Diese Abkommen sind in der Lage, das multilaterale System zu unterstützen, zu einem stärkeren Welt- handel sowie zu mehr Wachstum und Arbeitsplätzen beizutragen und können als Bausteine für zukünftige multilaterale Übereinkünfte dienen. Zu diesem Zweck müssen Freihandelsabkommen transparent, auf hohem Niveau angesiedelt und umfassend sein und das WTO-Regelwerk respektieren und unterstützen.

Wir begrüßen die Fortschritte bei wichtigen laufenden Handelsverhandlungen, einschließlich der Verhandlungen zur Transpazifischen Partnerschaft (Trans- Pacific Partnership, TPP), zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartner- schaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) und zum Freihan- delsabkommen/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Economic Partnership Ag- reement, EPA) zwischen der EU und Japan, die den Abschluss ehrgeiziger, um- fassender und für beide Seiten vorteilhafter Abkommen zum Ziel haben. Wir wer- den alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Verhandlungen zur Transpazifischen Partnerschaft (TPP) so rasch wie möglich zum Abschluss zu bringen und eine grundsätzliche Einigung zum Freihandelsabkom- men/Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan vorzugs- weise bis Ende des Jahres zu erzielen. Wir werden die Arbeit an allen TTIP-Themen umgehend beschleunigen und dabei Fortschritte in allen Elementen der Verhandlungen gewährleisten, mit dem Ziel, baldmöglichst, vorzugsweise bis Ende dieses Jahres, Einvernehmen über die Grundzüge eines Abkommens zu erzielen. Wir begrüßen den Abschluss der Verhandlungen zum Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada und der EU und sehen seinem zeitnahen Inkrafttreten erwartungsvoll entgegen. Wir werden darauf hinwirken, sicherzustellen, dass unsere bilateralen und regionalen Freihandelsab- kommen die Weltwirtschaft unterstützen.

Verantwortung in der Lieferkette

Schlechte Arbeitsbedingungen mit unzureichendem Arbeitsschutz führen zu er- heblichen sozialen und wirtschaftlichen Verlusten und sind mit Umweltschäden verbunden. Aufgrund unseres herausragenden Anteils am Globalisierungsprozess kommt den G7-Staaten eine wichtige Rolle bei der Förderung von Arbeitnehmer- rechten, guten Arbeitsbedingungen und des Umweltschutzes in globalen Lieferket- ten zu. Wir streben eine bessere Anwendung international anerkannter Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards, -grundsätze und -verpflichtungen (insbesondere von Übereinkünften der VN, der OECD und der IAO sowie anwendbarer Umwelt- abkommen) in globalen Lieferketten an. Wir werden hierzu auch andere Staaten, zum Beispiel innerhalb der G20, einbeziehen.

Wir unterstützen nachdrücklich die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen- rechte und begrüßen die Bestrebungen zur Erstellung substanzieller Nationaler Aktionspläne. In Übereinstimmung mit den VN-Leitprinzipien rufen wir die Privat- wirtschaft dringend auf, ihrer Sorgfaltspflicht auf dem Gebiet der Menschenrechte nachzukommen. Wir werden Maßnahmen zur Förderung besserer Arbeitsbedin- gungen ergreifen, indem wir die Transparenz erhöhen, das Erkennen und die Prä- vention von Risiken fördern und Beschwerdemechanismen stärken. Wir erkennen die gemeinsame Verantwortung von Regierungen und Wirtschaft an, nachhaltige Lieferketten zu fördern und gute Beispiele zu unterstützen.

Zur Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftslegung in Lieferketten er- mutigen wir Unternehmen, die in unseren Staaten operieren oder ihren Hauptsitz haben, Verfahren zur Wahrung der Sorgfaltspflicht bezüglich ihrer Lieferketten einzuführen, beispielsweise freiwillige Maßnahmen oder Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Wir begrüßen die internationalen Bemühungen, auch vonsei- ten der Privatwirtschaft, in der Textil- und Bekleidungsindustrie branchenweite Standards zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zu veröffentlichen. Um sichere und nachhaltige Lieferketten zu fördern, werden wir kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses von Sorgfaltspflicht und eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements verstärkt unterstützen.

Wir begrüßen Initiativen, um die Schaffung geeigneter, objektiver Instrumente zu fördern, die es den Verbrauchern und dem öffentlichen Auftragswesen in unseren Staaten ermöglichen, Informationen bezüglich Aussagekraft und Glaubwürdigkeit von Umwelt- und Sozialsiegeln zu vergleichen. Ein Beispiel hierfür ist die Nutzung einschlägiger Apps, die in einigen Staaten bereits verfügbar sind. Darüber hinaus werden wir Multistakeholder-Initiativen in unseren Ländern und in unseren Part- nerländern stärken, unter anderem in der Textil- und Bekleidungsindustrie, wobei wir auf guten Beispielen aufbauen, die sich im Nachgang der Rana-Plaza- Tragödie bewährt haben. Wir werden unsere Unterstützung für entsprechende weltweite Initiativen fortsetzen. Außerdem werden wir unsere bilaterale Entwick- lungszusammenarbeit besser abstimmen und unsere Partnerländer dabei unter- stützen, zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in ihren Ländern verantwortungsvolle globale Lieferketten zu nutzen.

Wir unterstützen einen „Vision-Zero-Fonds“, der in Zusammenarbeit mit der Inter- nationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingerichtet wird. Der Fonds hat zum Ziel, durch die Stärkung öffentlicher Rahmenbedingungen und die Einführung nachhal- tiger Geschäftspraktiken dazu beizutragen, arbeitsbedingte Todesfälle und schwe- re Arbeitsunfälle zu vermeiden beziehungsweise deren Anzahl zu verringern, und wird so auch einen Mehrwert für bereits bestehende IAO-Projekte schaffen. Der Zugriff auf diesen Fonds ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Durch den Fonds werden die Empfänger unterstützt, die sich zu Präventionsmaßnahmen und zur Umsetzung von Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Sicherheitsstandards ver- pflichten. Wir stimmen überein, dass wir diese Angelegenheit weiterverfolgen, und sehen einer Ausdehnung des Fonds auf die G20 entgegen.

Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Mechanismen, die den Zugang zu Abhilfe ermöglichen, darunter die Nationalen Kontaktstellen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Zu diesem Zweck wird die G7 die OECD ermutigen, Peer Reviews und das wechselseitige Lernen im Hinblick auf die Arbeitsweise und Leistung der Nationalen Kontaktstellen zu fördern. Wir werden sicherstellen, dass unsere eigenen Nationalen Kontaktstellen wirksam ar- beiten und mit gutem Beispiel vorangehen.

Wir begrüßen, dass die Finanzierungslücke des Rana-Plaza-Gebertreuhandfonds für die Entschädigung der Opfer des tragischen Unfalls von 2013 geschlossen wurde.

Außenpolitik

Handeln auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Prinzipien

Wir, die G7, betonen die Bedeutung von Freiheit, Frieden und territorialer Unver- sehrtheit, der Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte. Wir unterstüt- zen nach Kräften alle Anstrengungen, die souveräne Gleichheit aller Staaten so- wie die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit aufrechtzuerhalten. Wir sind besorgt über aktuelle Konflikte, die auf eine Erosion der Achtung des Völkerrechts und der globalen Sicherheit hindeuten.

Basierend auf unseren gemeinsamen Werten und Grundsätzen verpflichten wir uns zu Folgendem:

Finden einer Lösung im Ukraine-Konflikt

Wir bekräftigen unsere Verurteilung der unrechtmäßigen Annektierung der Halbin- sel Krim durch die Russische Föderation und betonen erneut unsere Linie, diese nicht anzuerkennen.

Wir bekräftigen unsere volle Unterstützung für die Bemühungen, im Konflikt in der Ostukraine eine diplomatische Lösung zu finden, insbesondere im Normandie- Format und in der Trilateralen Kontaktgruppe. Wir begrüßen die Schlüsselrolle der OSZE bei der Suche nach einer friedlichen Lösung. Wir rufen alle Seiten auf, die Vereinbarungen von Minsk einschließlich des am 12. Februar 2015 in Minsk un- terzeichneten Maßnahmenpakets zu ihrer Umsetzung durch die bestehende Trila- terale Kontaktgruppe und die vier Arbeitsgruppen vollständig umzusetzen. Wir sind besorgt über das jüngste Wiederaufflammen der Kampfhandlungen entlang der Kontaktlinie; wir rufen erneut alle Seiten auf, die Waffenruhe vollständig zu achten und umzusetzen und schwere Waffen abzuziehen. Wir erinnern daran, dass das Fortbestehen der Sanktionen in direktem Zusammenhang mit der voll- ständigen Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk und der Achtung der Souve- ränität der Ukraine durch Russland stehen sollte. Sie können abgebaut werden, sobald Russland diesen Verpflichtungen nachkommt. Dennoch sind wir bereit, auch weitere beschränkende Maßnahmen zu ergreifen, um die Kosten für Russland zu erhöhen, sollten seine Handlungen dies erforderlich machen. Wir erwarten von Russland, die grenzüberschreitende Unterstützung separatistischer Kräfte zu unterbinden und seinen beträchtlichen Einfluss auf die Separatisten geltend zu machen, damit diese ihren Verpflichtungen von Minsk in vollem Umfang nach- kommen.

Wir begrüßen und unterstützen die Maßnahmen der ukrainischen Regierung bei der Umsetzung umfassender Strukturreformen und halten die ukrainische Führung dazu an, die nötigen grundlegenden Veränderungen im Einklang mit ihren Ver- pflichtungen gegenüber IWF und EU entschlossen fortzusetzen. Wir bekräftigen unser Engagement, mit den internationalen Finanzinstitutionen und anderen Part- nern zusammenzuarbeiten, um der Ukraine in ihrem Veränderungsprozess finan- zielle und technische Unterstützung zu gewähren. Wir bitten die G7-Botschafter in Kiew, eine Unterstützungsgruppe für die Ukraine einzurichten. Deren Aufgabe wird es sein, durch koordinierte Beratung und Unterstützung den wirtschaftlichen Re- formprozess der Ukraine voranzutreiben.

Erreichen eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit

Es bleibt eines unserer obersten Ziele, weltweit ein hohes Maß an nuklearer Si- cherheit zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Wir begrüßen den Bericht der G7-Gruppe für nukleare Sicherheit und Sicherung. Wir bleiben der Fertigstellung der Schutzhülle für den Tschernobyl-Reaktor (Chernobyl Shelter Project) verpflich- tet, damit die Anlage in Tschernobyl stabilisiert und für die Umwelt sicher gemacht werden kann.

Aufrechterhalten einer regelbasierten maritimen Ordnung und Erlangen maritimer Sicherheit

Wir bekennen uns zur Aufrechterhaltung einer regelbasierten maritimen Ordnung auf der Grundlage der Prinzipien des Völkerrechts, wie sie insbesondere im See- rechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Ausdruck findet. Wir sind besorgt angesichts der Spannungen im Ost- und Südchinesischen Meer. Wir unterstrei- chen die Bedeutung friedlicher Streitbeilegung sowie der freien und ungehinderten rechtmäßigen Nutzung der Weltmeere. Entschieden lehnen wir die Anwendung von Einschüchterung, Zwangsmaßnahmen oder Gewalt sowie einseitige Handlun- gen ab, die darauf abzielen, den Status Quo zu verändern, wie etwa Landgewin- nung im großen Stil. Wir billigen die von den G7-Außenministern in Lübeck ange- nommene Erklärung zu Maritimer Sicherheit.

Stärken des Systems der multilateralen Verträge/Vertrag über den Waffen- handel

Wir betonen, wie wichtig es ist, das System der multilateralen Verträge und Ver- pflichtungen zu stärken, und betonen in diesem Zusammenhang die Bedeutung des am 24. Dezember 2014 in Kraft getretenen Vertrags über den Waffenhandel.

Verhinderung und Bekämpfung der Verbreitung

Wir bleiben der weltweiten Anwendung aller einschlägigen Verträge und Überein- kommen verpflichtet, die zur Verhinderung und Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen beitragen, insbesondere des Vertrags über die Nicht- verbreitung von Kernwaffen (NVV), des Chemiewaffenübereinkommens und des B-Waffen-Übereinkommens. Wir bedauern sehr, dass bei der Neunten NVV-Überprüfungskonferenz trotz einer Einigung zu zahlreichen wichtigen Themen kein Konsens über ein Abschlussdokument erzielt werden konnte. Die G7 erneuert ihr Bekenntnis zur vollständigen Umsetzung des Aktionsplans von 2010 in allen drei Säulen des Vertrags. Der NVV stellt nach wie vor den Eckpfeiler des nuklearen Nichtverbreitungsregimes dar und ist die wesentliche Grundlage für das weitere Vorgehen bei der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung sowie für die friedliche Nutzung der Kernenergie.

Iran

Wir begrüßen, dass sich mit Unterstützung der EU die E3+3 und Iran am 2. April politisch auf zentrale Punkte eines Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans ver- ständigt haben. Wir unterstützen die fortdauernden Bemühungen der E3/EU+3 und Irans, bis zum 30. Juni eine umfassende Lösung zu finden, um den aus- schließlich friedlichen Charakter des iranischen Atomprogramms sicherzustellen und zu gewährleisten, dass Iran nicht in den Besitz von Kernwaffen gelangt. Wir rufen Iran auf, bei der Überprüfung seiner nuklearen Aktivitäten uneingeschränkt mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zusammenzuarbeiten und alle offenen Fragen anzugehen, auch jene, die sich auf eine mögliche militärische Di- mension beziehen. Wir rufen Iran dringend auf, die Menschenrechte seiner Bürger zu achten und einen konstruktiven Beitrag zur regionalen Stabilität zu leisten.

Nordkorea

Wir verurteilen in aller Schärfe, dass Nordkorea weiterhin Nuklear- und Raketen- programme entwickelt und die Menschenrechte eklatant verletzt, auch durch Ent- führungen von Staatsangehörigen anderer Länder.

Unterstützung diplomatischer Lösungen

Wir sind tief besorgt über die dramatische politische, humanitäre und Sicherheits- lage in fragilen Staaten und Regionen sowie über die Gefahren, die von diesen Konflikten für Nachbarstaaten und darüber hinaus ausgehen. Wir verurteilen in aller Schärfe jede Form von sexueller Gewalt in Konflikten und verpflichten uns, die Rolle von Frauen für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu ver- bessern. Nachhaltige Lösungen müssen alle Gruppen und Parteien in den jeweili- gen Gesellschaften einbeziehen, um die Handlungsfähigkeit des Staates wieder- herzustellen und dauerhaft Frieden und Stabilität zu erreichen.

Wir begrüßen die laufenden Prozesse unter Führung der VN, um dauerhafte Lö- sungen für Frieden und Stabilität in Syrien, Libyen und Jemen zu finden. Ein wirk- licher Übergang unter Führung der Vereinten Nationen auf der Grundlage der voll- ständigen Umsetzung des Kommuniqués von Genf ist die einzige Möglichkeit, in Syrien Frieden zu schaffen und den Terrorismus zu besiegen.

Libyen

Bezüglich Libyens sind wir zutiefst besorgt über die wachsende terroristische Be- drohung, die Verbreitung von Waffen, die Schleusung von Migranten, das humani- täre Leid und den Raubbau am Staatsbesitz. Wird keine politische Einigung erzielt, droht sich die Krise durch die fortdauernde Instabilität zu verlängern, wovon die Menschen in Libyen selbst am spürbarsten und am unmittelbarsten betroffen sind. Sie leiden bereits jetzt unter den Versuchen terroristischer Vereinigungen, in unre- giertes Gebiet vorzudringen, sowie darunter, dass kriminelle Netzwerke die Situa- tion ausnutzen, indem sie die irreguläre Migration durch Libyen erleichtern.

Die Zeit des Kämpfens ist vorbei, nun ist der Moment für mutige politische Ent- scheidungen gekommen. Wir rufen die Libyer aller Seiten auf, diese Gelegenheit zu ergreifen, ihre Waffen niederzulegen und gemeinsam daran zu arbeiten, die Ziele, die der Ausgangspunkt der Revolution waren, zur politischen Grundlage eines demokratischen Staates zu machen. Die Zeit für eine politische Einigung ist gekommen und wir würdigen alle Libyer, die den Dialogprozess unterstützt und Führungsstärke gezeigt haben, indem sie sich in ihren Gemeinschaften um Frie- den bemüht haben.

Wir begrüßen die Fortschritte aller Parteien in den Verhandlungen unter Führung des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Bernardino León. Die libysche Führung muss nun die Chance nutzen, diese Verhandlungen abzuschließen und eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden, die dem Wil- len des libyschen Volkes verpflichtet ist. Sie und alle, die Einfluss auf sie ausüben können, müssen zu diesem kritischen Zeitpunkt die erforderliche Kraft und Füh- rungsstärke aufweisen, um eine Einigung zu erzielen und umzusetzen.

Ist eine Einigung erzielt, sind wir bereit, eine solche repräsentative, alle Seiten einbeziehende Regierung umfänglich bei ihren Versuchen zu unterstützen, funkti- onsfähige staatliche Institutionen einschließlich Sicherheitskräften aufzubauen, öffentliche Dienstleistungen wiederherzustellen, die Infrastruktur auszuweiten, die Wirtschaft zu stärken, wiederaufzubauen und zu diversifizieren und das Land von Terroristen und kriminellen Netzwerken zu befreien.

Nahostkonflikt

Bezüglich des Nahostkonflikts rufen wir die Parteien auf, mit der aktiven Unterstüt- zung der internationalen Staatengemeinschaft, einschließlich des Quartetts, auf eine Verhandlungslösung hinzuarbeiten, die darauf gründet, dass zwei Staaten in Frieden und Sicherheit leben.

Bekämpfung der Schleusung von Migranten/Bekämpfung der Ursachen von Flüchtlingskrisen

Wir sind äußerst besorgt über die wachsenden und beispiellosen weltweiten Strö- me von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Migranten, verursacht durch eine Vielzahl von Konflikten und humanitären Krisen, schwierige wirtschaftliche und ökologische Bedingungen und repressive Regimes. Aktuelle Tragödien im Mittel- meer und im Golf von Bengalen bzw. in der Andaman-See zeigen, dass dieses Phänomen und insbesondere das Verbrechen der Schleusung von Migranten dringend wirksam angegangen werden müssen. Wir bekräftigen unsere Verpflich- tung, die Schleusung von Migranten zu verhindern und zu bekämpfen und den Menschenhandel innerhalb und außerhalb unserer Grenzen aufzudecken, abzu- wenden und zu unterbinden. Wir rufen alle Länder auf, die diesen Krisen zugrun- deliegenden Ursachen zu bekämpfen, die auf so viele Menschen so tragische Auswirkungen haben, und dem besonderen Entwicklungsbedarf von Ländern mit mittlerem Einkommen, die Flüchtlinge und Migranten aufnehmen, Rechnung zu tragen.

Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung

Die Geißel des Terrorismus zieht unzählige unschuldige Opfer in Mitleidenschaft. Toleranz, die Achtung allgemeingültiger Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Religionsfreiheit, werden verweigert, Kulturerbe wird zerstört und Millionen von Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben. Angesichts des Phänomens ausländischer terroristischer Kämpfer (Foreign Terrorist Fighters) wird der Kampf gegen Terrorismus und gewaltbereiten Extremismus für die gesamte internationale Staatengemeinschaft weiterhin Priorität haben müssen. Wir begrü- ßen in diesem Zusammenhang die fortgesetzten Bemühungen der Globalen Koali- tion zur Bekämpfung von ISIS. Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, diese terroristische Vereinigung zu besiegen und die Verbreitung ihrer hasserfüllten Ide- ologie zu bekämpfen. Wir stehen Seite an Seite mit allen Ländern und Regionen, die unter den brutalen terroristischen Handlungen zu leiden haben, einschließlich Irak, Tunesien und Nigeria, deren Staats- und Regierungschefs sich an unseren Gesprächen auf Schloss Elmau beteiligt haben. Es ist eine Aufgabe für alle Län- der und Gesellschaften, durch die Förderung einer guten Regierungsführung und der Achtung der Menschenrechte die Voraussetzungen zu beseitigen, die das Anwachsen des Terrorismus und des gewaltbereiten Extremismus begünstigen, einschließlich der Verbreitung von Hass und Intoleranz, u.a. durch das Internet. Wir betonen, wie wichtig es ist, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu erkennen und zu verhindern, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, im Einklang mit dem Völkerrecht Straftäter zu rehabi- litieren und wieder in die Gesellschaft zu integrieren und die Finanzierung des Ter- rorismus zu unterbinden.

Die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Finanzierung hat für die G7 hohe Priorität. Wir werden auch weiterhin schnell und entschieden handeln und unser abgestimmtes Vorgehen stärken. Wir bekräftigen insbesondere unsere Verpflich- tung, das internationale Regelwerk für das Einfrieren von Vermögenswerten von Terroristen wirksam umzusetzen, und werden grenzüberschreitende Anfragen be- züglich eines Einfrierens von Vermögenswerten innerhalb der G7-Länder verein- fachen. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, um mehr Transparenz bei al- len Finanzströmen zu gewährleisten, auch durch eine angemessene Regulierung virtueller Währungen und anderer neuer Zahlungsmethoden. Wir bekräftigen die Bedeutung der laufenden Arbeiten der Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämp- fung (Financial Action Task Force, FATF) und verpflichten uns, einen aktiven Bei- trag zu dieser Arbeit zu leisten. Wir werden darauf hinarbeiten, die wirksame Um- setzung der FATF-Normen sicherzustellen, auch durch eine wirksame Überprü- fung.

Unterstützung afrikanischer Partner

Wir begrüßen die Stärkung demokratischer Institutionen sowie die wachsenden wirtschaftlichen Möglichkeiten in Afrika und nehmen zur Kenntnis, dass diese Fortschritte überall auf dem Kontinent unter schwierigen Umständen stattfinden, auch die Fortschritte bei der Herstellung von Stabilität in Somalia und ein weitge- hend friedlicher demokratischer Wandel in Nigeria. Wir bekräftigen unsere fortge- setzte Verpflichtung, afrikanische Partner bei der Bewältigung von Herausforde- rungen in den Bereichen Sicherheit, Regierungsführung und Stabilität zu unter- stützen, auch in Mali, Sudan, Südsudan, der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo, Somalia, Nigeria und jüngst auch Burundi.

Unterstützung für Afghanistan

Wir sind einer dauerhaften Partnerschaft mit Afghanistan zugunsten seiner Stabili- tät, seines Wohlstands und seiner demokratischen Zukunft verpflichtet.

Unterstützung für den Wiederaufbau in Nepal

Wir sind zutiefst betrübt über den Verlust von Menschenleben und die Zerstörun- gen infolge der verheerenden Erdbeben in Nepal, und bieten den Menschen und der Regierung in Nepal auch weiterhin unsere Unterstützung an. Wir werden dort, wo dies erforderlich ist, weiterhin Nothilfe leisten und sind bereit, im Einklang mit den Prioritäten der nepalesischen Regierung Ersuchen für bi- und multilaterale finanzielle und technische Unterstützung sowie Wiederaufbauhilfe zu prüfen. Wir bemühen uns, Hilfe zu leisten für den Wiederaufbau von verlorengegangenen und zerstörten Kulturschätzen.

Gesundheit

Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes ist eines der Grundrechte jedes Menschen. Wir sind daher fest entschlossen, unser Engagement in diesem Bereich fortzuführen, wobei wir besonderes Augenmerk auf die Stärkung der Ge- sundheitssysteme durch bilaterale Programme und multilaterale Strukturen legen.

Ebola

Wir verpflichten uns, zu verhüten, dass zukünftige Ausbrüche sich zu Epidemien ausweiten, indem wir Länder dabei unterstützen, die Internationalen Gesundheits- vorschriften der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umzusetzen, auch durch die Agenda für globale Gesundheitssicherheit und ihre gemeinsamen Ziele sowie an- dere multilaterale Initiativen. Um dies zu erreichen, werden wir anbieten, innerhalb der nächsten fünf Jahre mindestens 60 Länder, darunter die Staaten in Westafrika, zu unterstützen, wobei wir auf die Erfahrung der Länder und bestehende Partner- schaften aufbauen. Wir ermutigen andere Entwicklungspartner und Staaten, sich diesen gemeinsamen Bemühungen anzuschließen. In diesem Rahmen werden wir auch die medizinische Versorgung von Migranten und Flüchtlingen berücksichti- gen.

Die Ebola-Krise hat gezeigt, dass die Weltgemeinschaft ihre Kapazität verbessern muss, um Gesundheitskrisen zu erkennen und zu verhindern, vor ihnen zu schüt- zen, über sie zu berichten und auf sie zu reagieren. Wir sind fest entschlossen, die Ebola-Fallzahlen auf null zu reduzieren. Wir sind uns ferner bewusst, wie wichtig es ist, die Erholung der am stärksten von dem Ausbruch betroffenen Länder zu unterstützen. Wir müssen aus dieser Krise Lehren ziehen. Wir erkennen die Arbeit an, die von der WHO geleistet wird, und begrüßen die Ergebnisse der Sondersit- zung des WHO-Exekutivrats zu Ebola und der 68. Weltgesundheitsversammlung. Wir unterstützen den laufenden Prozess zur Reformierung und Stärkung der Ka- pazitäten der WHO, sich auf komplexe Gesundheitskrisen vorzubereiten und auf diese zu reagieren, und bekräftigen gleichzeitig die zentrale Rolle der WHO für die internationale Gesundheitssicherheit.

Wir begrüßen die dem Generalsekretär der Vereinten Nationen von Deutschland, Ghana und Norwegen unterbreitete Initiative, einen umfassenden Vorschlag für eine wirksame Krisenbewältigung im Gesundheitsbereich auszuarbeiten, und se- hen dem Bericht des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen eingerichteten Hochrangigen Gremiums, der bis Jahresende erstellt werden soll, erwartungsvoll entgegen. Der Ebola-Ausbruch hat gezeigt, dass die rechtzeitige Mobilisierung und Auszahlung angemessener Reaktionskapazitäten in Form von personellen und finanziellen Mitteln von entscheidender Bedeutung ist. Wir begrüßen die laufende Entwicklung von Mechanismen, auch vonseiten der WHO, der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds, und rufen alle Partner auf, ihre Arbeit eng aufeinander abzustimmen. Wir unterstützen die von der Weltbank ergriffene Initiative zur Entwicklung einer Pandemic Emergency Facility. Wir ermutigen die G20, diese Agenda voranzutreiben. Gleichzeitig werden wir uns abstimmen, um zukünftige Epidemien zu bekämpfen, und wir werden Mechanismen für den ra- schen Einsatz fachübergreifender Expertenteams einführen oder stärken, wobei die Koordinierung über eine gemeinsame Plattform erfolgt. Wir werden diese Me- chanismen in enger Zusammenarbeit mit der WHO und den nationalen Behörden der betroffenen Länder umsetzen.

Antibiotikaresistenzen

Antibiotika spielen für die heutigen und zukünftigen Erfolge in der Human- und Veterinärmedizin eine entscheidende Rolle. Wir unterstützen uneingeschränkt den kürzlich beschlossenen globalen Aktionsplan der WHO zu Antibiotikaresistenzen. Wir werden unsere eigenen nationalen Aktionspläne erstellen oder überarbeiten und wirksam umsetzen und andere Staaten bei der Entwicklung ihrer jeweiligen nationalen Aktionspläne unterstützen.

Wir bekennen uns nachdrücklich zu dem „One Health“-Ansatz, der alle Bereiche – die Gesundheit von Mensch und Tier sowie Landwirtschaft und Umwelt – einbe- zieht. Wir werden eine fachgerechte Verwendung von Antibiotika fördern und uns daran beteiligen, die Grundlagenforschung, die Forschung zu Epidemiologie, In- fektionsprävention und -bekämpfung und die Entwicklung von neuen Antibiotika, alternativen Therapien, Impfstoffen und Schnelltests zu stärken. Wir sind ent- schlossen, bei der Erstellung oder Überarbeitung und der Bereitstellung unserer nationalen Aktionspläne den Annex (Gemeinsame Anstrengungen zur Bekämp- fung von Antibiotikaresistenzen) zu berücksichtigen.

Vernachlässigte Tropenkrankheiten

Wir verpflichten uns zum Kampf gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten. Wir sind überzeugt, dass der Forschung eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung und Einführung neuer Mittel zur Bewältigung dieser Krankheiten zukommt. Wir werden mit wichtigen Partnern, unter anderem mit dem WHO Global Observatory on Health Research and Development, zusammenarbeiten. In diesem Zusam- menhang werden wir dazu beitragen, Forschungs- und Entwicklungsbemühungen zu koordinieren, und unsere Daten bereitstellen. Wir werden an die Bemühungen, die derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten abzubilden, anknüpfen, was eine bessere Abstimmung im Bereich Forschung und Entwicklung ermögli- chen und dazu beitragen wird, das Thema vernachlässigte Tropenkrankheiten besser anzugehen. Wir verpflichten uns, die Forschungsaktivitäten im Bereich der vernachlässigten Tropenkrankheiten zu unterstützen, wobei wir uns vorrangig auf die Bereiche mit dem dringendsten Bedarf konzentrieren. Wir erkennen die Rolle an, die die Akademien der Wissenschaften der G7 bei der Bestimmung dieser Be- reiche spielen. Insbesondere werden wir sowohl die Grundlagenforschung zu Prä- vention, Bekämpfung und Behandlung als auch die Forschung stärken, die sich auf die schnellere und gezielte Entwicklung von einfach einsetzbaren und er- schwinglichen Medikamenten, Impfstoffen und Schnelltests konzentriert.

Als Teil unserer Bemühungen, die Gesundheitssysteme zu stärken, werden wir weiterhin für einen für alle erreichbaren, bezahlbaren, qualitativ hochwertigen und essenziellen Gesundheitsdienst eintreten. Wir unterstützen gemeinschaftsgetra- gene Mechanismen zur Verteilung von Therapien und zur anderweitigen Präventi- on, Bekämpfung und schlussendlichen Ausrottung dieser Krankheiten. Wir werden in die Prävention und Bekämpfung der vernachlässigten Tropenkrankheiten inves- tieren, um das Ziel ihrer Ausrottung bis 2020 zu erreichen.

Wir sind entschlossen, dass Kinder weltweit nicht mehr an vermeidbaren Krank- heiten sterben müssen und die Müttergesundheit zu verbessern, und unterstützen deshalb die Verlängerung der Globalen Strategie für Frauen-, Kinder- und Ju- gendgesundheit und begrüßen die Einrichtung der Globalen Finanzfazilität zur Unterstützung von „Every Woman, Every Child“, und wir begrüßen daher den Er- folg der Wiederauffüllungskonferenz der Globalen Impfallianz Gavi in Berlin, auf der über 7,5 Milliarden US-Dollar bereitgestellt wurden, womit bis 2020 weitere 300 Millionen Kinder geimpft werden können. Wir unterstützen uneingeschränkt die laufende Arbeit des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, und sehen mit der Unterstützung einer erweiterten Gruppe von Ge- bern einer erfolgreichen Wiederauffüllung der Mittel im Jahr 2016 erwartungsvoll entgegen.

Klimawandel, Energie und Umwelt

Klimawandel

Wie aus dem Fünften Sachstandsbericht des IPCC hervorgeht, besteht dringender und konkreter Handlungsbedarf, um den Klimawandel zu bekämpfen. Wir bekräfti- gen unsere feste Entschlossenheit, im Rahmen der Klimakonferenz im Dezember dieses Jahres in Paris (COP21) ein Protokoll, eine andere rechtliche Übereinkunft oder ein vereinbartes Ergebnis mit rechtlicher Wirkung unter dem Rahmenüber- einkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zu erzielen, was für alle Vertragsparteien gelten soll und ambitioniert, tragfähig und alles um- fassend ist, und sich entwickelnde nationale Gegebenheiten spiegelt.

Das Übereinkommen soll Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken unter anderem durch verbindliche Regeln in seinem Kern, um die Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele zu überprüfen, wodurch auf Dauer gesteigerte Ambition geför- dert würde. Dadurch sollten alle Länder in die Lage versetzt werden, im Einklang mit dem globalen Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 2° Celsius zu halten, einen kohlenstoffarmen und belastbaren Entwicklungspfad einzuschlagen. In Anbetracht dieses Ziels und eingedenk der aktuellen Ergebnisse des IPCC betonen wir, dass tiefe Einschnitte bei den weltweiten Treibhaus- gasemissionen erforderlich sind, einhergehend mit einer Dekarbonisierung der Weltwirtschaft im Laufe dieses Jahrhunderts. Entsprechend unterstützen wir als gemeinsame Vision für ein weltweites Ziel zur Verringerung von Treibhaus- gasemissionen, gemeinsam mit allen Vertragsparteien des UNFCCC, Treibhaus- gase bis 2050 im Vergleich zu 2010 entsprechend dem oberen Ende der jüngsten IPCC-Empfehlungen von 40 bis 70 % zu reduzieren; hierbei erkennen wir an, dass diese Herausforderung nur durch eine globale Herangehensweise gemeistert wer- den kann. Wir verpflichten uns, unseren Teil dazu beizutragen, langfristig eine kohlenstoffarme Weltwirtschaft zu erreichen, auch durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer Technologien, und streben bis 2050 einen Umbau der Ener- giewirtschaft an; wir laden alle Länder ein, sich uns in diesem Unterfangen anzu schließen. Wir verpflichten uns zu diesem Zweck ferner zur Entwicklung langfristiger nationaler kohlenstoffarmer Strategien.

Die G7 begrüßt die Ankündigung oder den Vorschlag von Post-2020-Emissions- zielen durch all ihre Mitglieder sowie die Einreichung von beabsichtigten, national festgelegten Beiträgen (intended nationally determined contributions, INDC) und ruft alle Länder auf, rechtzeitig vor der Pariser Klimakonferenz (COP21) ebenfalls Beiträge einzureichen. Wir bekräftigen unsere feste Zusage zur Vereinbarung von Kopenhagen, im Rahmen bedeutsamer Minderungsmaßnahmen und Transparenz bei der Umsetzung bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar aus ei- ner Vielzahl sowohl öffentlicher als auch privater Quellen aufzubringen.

Die Klimafinanzierung erreicht bereits ein beträchtliches Niveau. Wir werden unse- re Anstrengungen fortsetzen, verstärkt Finanzmittel aus öffentlichen und privaten Quellen bereitzustellen und zu mobilisieren und zu zeigen, dass wir und andere auf einem guten Weg sind, das Ziel von 100 Milliarden US-Dollar zu erreichen, und dass wir bereit sind, uns aktiv in die Verhandlungen über die Finanzierungs- vorschriften für das Ergebnis von Paris einzubringen. Wir erkennen das Potenzial multilateraler Entwicklungsbanken dabei an, Klimafinanzierung bereitzustellen und Länder bei der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft zu unterstützen. Wir rufen die multilateralen Entwicklungsbanken auf, ihr bilanzielles Potenzial bestmöglich auszuschöpfen und ihre Kapazitäten zur Mobilisierung anderer Part- ner bestmöglich zu nutzen, um von den Ländern getragene Programme zur Errei- chung dieses Ziels zu unterstützen. Wir danken der Präsidentschaft für die Veröf- fentlichung des Hintergrundberichts zur langfristigen Klimafinanzierung und rufen mit Blick auf die Klimakonferenz im Dezember (COP21) zu weiterem Austausch in allen einschlägigen Foren auf.

Um diese Zusage zu erreichen und die nötigen Investitionen in kohlenstoffarme Technologien sowie in die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Auswir- kungen des Klimawandels zu mobilisieren, ist auch das Aufbringen von Mitteln aus der Privatwirtschaft entscheidend. Zur Überwindung bestehender Investitionshin- dernisse werden Finanzierungsmodelle mit hohem Mobilisierungseffekt benötigt.

Hierzu werden wir

a) unsere Unterstützung vor allem für die Anstrengungen gefährdeter Länder, Vorsorge für mit dem Klimawandel zusammenhängende Katastrophen zu tref- fen und ihre Widerstandsfähigkeit zu stärken, intensivieren. Wir werden darauf hinwirken, die Anzahl der Menschen in den gefährdetsten Entwicklungslän- dern, die Zugang zu direkten oder indirekten Versicherungsleistungen gegen die negativen Auswirkungen von durch den Klimawandel verursachten Gefähr- dungen haben, bis 2020 um bis zu 400 Millionen zu erhöhen, und die Entwick- lung von Frühwarnsystemen in den gefährdetsten Ländern unterstützen. Zu diesem Zweck werden wir von bereits bestehenden Risikoversicherungsfazili- täten wie der Afrikanischen Risikokapazität (African Risk Capacity) und der Ka- ribischen Katastrophenrisikoversicherungsfazilität (Caribbean Catastrophe Risk Insurance Facility) sowie weiteren Anstrengungen zur Entwicklung von Versi- cherungslösungen und Märkten in gefährdeten Regionen, auch in kleinen Ent- wicklungsinselstaaten, Afrika, Asien und im pazifischen Raum, in Lateinameri- ka und der Karibik, wie im Annex aufgeführt, lernen und auf ihnen aufbauen.

b) den Zugang zu sauberer Energie in Afrika und Entwicklungsländern in anderen Regionen beschleunigen, um bis 2020 die Energiearmut zu verringern und substanzielle Finanzmittel von Privatinvestoren, Entwicklungsfinanzierungsin- stitutionen und multilateralen Entwicklungsbanken zu mobilisieren, aufbauend auf bestehenden Arbeiten und Initiativen, auch der Globalen Innovationswerk- statt für Klimafinanzierung (Global Innovation Lab for Climate Finance), wie im Annex aufgeführt.

Wir bekräftigen ferner unseren Ehrgeiz, dass der Grüne Klimafonds 2015 seine Arbeit uneingeschränkt aufnehmen kann und zentraler Bestandteil der zukünftigen Klimafinanzierungsarchitektur wird.

Wir bleiben der Abschaffung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe ver- pflichtet und laden alle Länder ein, es uns gleichzutun, und bleiben weiteren Fort- schritten innerhalb der OECD-Diskussionen bezüglich der Thematik verpflichtet, wie durch Ausfuhrkredite zu unserem gemeinsamen Ziel der Bekämpfung des Klimawandels beigetragen werden kann.

Wir bekennen uns dazu, Erwägungen bezüglich der Anpassung an und der Wi- derstandsfähigkeit gegen den Klimawandel in unsere Entscheidungen in den Be- reichen Entwicklungshilfe und Investitionen einfließen zu lassen. Wir werden uns weiterhin um einen Ausstieg aus Fluorkohlenwasserstoffen (FKWs) bemühen und rufen alle Vertragsparteien des Montrealer Protokolls auf, noch in diesem Jahr eine Änderung mit dem Ziel eines Ausstiegs aus FKWs zu verhandeln, und wir rufen die Geber auf, ihre Umsetzung in Entwicklungsländern zu unterstützen.

Um Anreize für Investitionen hin zu kohlenstoffarmen Wachstumsmöglichkeiten zu schaffen, bekennen wir uns zu dem langfristigen Ziel, in der gesamten Weltwirt- schaft wirksame politische Maßnahmen und Handlungen durchzuführen, ein- schließlich kohlenstoffmarktbasierter und ordnungspolitischer Instrumente, und rufen andere Länder auf, sich uns anzuschließen. Wir sind entschlossen, in Zu- sammenarbeit mit einschlägigen Partnern, einschließlich der Weltbank, eine auf Freiwilligkeit beruhende Plattform für einen strategischen Dialog zu diesen Fragen zu gründen.

Energie

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den 2014 in Brüssel beschlossenen Prinzi- pien für Energieversorgungssicherheit und den konkreten Maßnahmen, begrüßen die seither unter der Römischen G7-Energieinitiative erzielten Fortschritte und werden sie weiterhin umsetzen. Ferner begrüßen wir die Hamburger G7-Initiative für nachhaltige Energiesicherheit, insbesondere die zusätzlichen konkreten ge- meinsamen Maßnahmen zur weiteren Stärkung nachhaltiger Energieversorgungs- sicherheit in den G7-Ländern und darüber hinaus.

Insbesondere bekräftigen wir unsere Unterstützung für die Ukraine und andere gefährdete Länder bei ihren laufenden Anstrengungen zur Reform und Liberalisie- rung ihrer Energiesysteme und unterstreichen, dass Energie weder als Mittel poli- tischen Zwangs noch als Bedrohung für die Sicherheit eingesetzt werden sollte. Wir begrüßen die Absicht der ukrainischen Regierung, Subventionen im Energie- bereich abzubauen und in Energieeffizienzprogramme zu investieren.

Zudem wollen wir unsere Arbeiten zur Analyse von Schwachstellen im Energie- system fortsetzen. Darüber hinaus werden wir daran arbeiten, die Widerstandsfähigkeit und Flexibilität der Gasmärkte zu stärken, und dabei sowohl Pipeline-Gas als auch Flüssiggas berücksichtigen. Wir betrachten Diversifizierung als Kernele- ment der Energiesicherheit und streben an, Energiemix, Brennstoffe, Quellen und Routen weiter zu diversifizieren. Wir werden die Kooperation im Bereich der Ener- gieeffizienz stärken und stoßen eine Zusammenarbeit an, um die Cybersicherheit im Energiesektor zu verbessern. Und wir werden untereinander sowie mit anderen interessierten Staaten zusammenarbeiten, um die Koordinierung und Transparenz von Forschung, Entwicklung und Demonstration im Bereich der sauberen Ener- gien insgesamt zu verbessern, wobei wir die Bedeutung erneuerbarer Energien und anderer kohlenstoffarmer Technologien betonen. Wir ersuchen unsere Ener- gieminister, diese Initiativen voranzubringen und uns 2016 Bericht zu erstatten.

Ressourceneffizienz

Der Schutz und die effiziente Nutzung natürlicher Ressourcen sind für die nach- haltige Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Wir streben eine Verbesse- rung der Ressourceneffizienz an, die wir für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie für den Schutz der Umwelt, des Klimas und des Planeten für entscheidend halten. Aufbauend auf dem "3R"-Aktionsplan von Kobe und anderen bestehenden Initiativen werden wir wei- terhin ehrgeizige Maßnahmen ergreifen, um die Ressourceneffizienz im Rahmen von breiter angelegten Strategien zur Förderung einer nachhaltigen Materialwirt- schaft und von Kreislaufgesellschaften zu verbessern. Wir gründen das G7-Bündnis für Ressourceneffizienz als freiwilliges Forum für den Wissensaus- tausch und für die Bildung von Informationsnetzwerken. Wie im Annex aufgeführt, wird das Bündnis mit Unternehmen, KMU und anderen einschlägigen Akteuren zusammenarbeiten, um die Möglichkeiten, die sich durch Ressourceneffizienz bie- ten, zu optimieren, bewährte Verfahren zu fördern und Innovationen zu begünsti- gen. Wir erkennen die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern im Bereich Ressourceneffizienz, auch durch innovative Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Wir ersuchen das International Resource Panel des UNEP um die Erstellung eines Syntheseberichts, aus dem die erfolg- versprechendsten Potenziale und Lösungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizi- enz hervorgehen. Ferner ersuchen wir die OECD um die Ausarbeitung von politi- schen Leitlinien als Ergänzung des Syntheseberichts.

Schutz der Meeresumwelt

Wir erkennen an, dass Abfälle im Meer, insbesondere Plastikabfälle, eine globale Herausforderung darstellen, von der das Leben und die Ökosysteme im Meer und an den Küsten sowie potenziell auch die menschliche Gesundheit unmittelbar be- troffen sind. Es muss daher noch wirksamer und intensiver an der Bekämpfung der Meeresvermüllung gearbeitet werden; das Ziel sollte sein, eine weltweite Be- wegung zu begründen. Die G7 bekennt sich zu vorrangigen Maßnahmen und Lö- sungen zur Bekämpfung der Meeresvermüllung, wie im Annex aufgeführt, und betonen, dass land- und meeresbasierte Quellen, Maßnahmen zur Beseitigung sowie Bildung, Forschung und Kontaktarbeit einbezogen werden müssen.

Wir, die G7, nehmen das wachsende Interesse am Tiefseebergbau außerhalb der Grenzen nationaler Hoheitsbefugnisse sowie die sich daraus ergebenden Mög- lichkeiten zur Kenntnis. Wir rufen die Internationale Meeresbodenbehörde auf, ihre Arbeit an einem unmissverständlichen, wirksamen und transparenten Kodex für nachhaltigen Tiefseebergbau unter frühzeitiger Einbeziehung aller maßgeblichen Akteure fortzusetzen und dabei die Interessen von Entwicklungsländern zu be- rücksichtigen. Zu den obersten Prioritäten zählen die Schaffung von ordnungspoli- tischer Sicherheit und Kalkulierbarkeit für Investoren sowie die Verbesserung des effektiven Schutzes der Meeresumwelt vor möglichen schädlichen Auswirkungen des Tiefseebergbaus. Wir bekennen uns zum Vorsorgeansatz im Bereich der Tief- seebergbauarbeiten sowie zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und wissenschaftlicher Forschung.

Entwicklung

Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung

Das Jahr 2015 ist ein Meilenstein für nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene. Die Dritte Internationale Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba, das VN-Gipfeltreffen zur Post-2015-Agenda in New York sowie die Klima- konferenz in Paris werden die globale Agenda für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz für die kommenden Jahre bestimmen.

Wir sind bestrebt, eine ehrgeizige Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung zu erreichen, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt, die Grenzen des Plane- ten berücksichtigt, universell gültig ist und die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt, Wirtschaft und Soziales) auf ausgewogene Weise integriert.

Durch die Agenda sollten die verbliebenen Aufgaben im Bereich der Millenniums- Entwicklungsziele abgeschlossen, extreme Armut beseitigt, niemand zurückgelas- sen, Ungleichheiten verringert, der globale Wandel hin zu nachhaltigen Volkswirt- schaften beschleunigt, die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen gefördert sowie Frieden, gute Regierungsführung und Menschenrechte gestärkt werden. Um geeignetes Handeln in allen und durch alle Staaten sowie durch alle Akteure zu fördern, unterstützen wir die Formulierung und das Vermitteln politi- scher Kernbotschaften. Wir verpflichten uns zum Aufbau einer neuen globalen Partnerschaft auf der Grundlage universeller Gültigkeit, gemeinsamer Verantwor- tung, gegenseitiger Rechenschaftspflicht, effizienter und effektiver Überwachung und Überprüfung sowie eines von vielen Akteuren getragenen Ansatzes bezüglich unserer gemeinsamen Ziele, extreme Armut bis 2030 zu beseitigen und den Wan- del hin zu nachhaltiger Entwicklung zu vollziehen.

Zur Förderung dieser neuen transformativen Agenda haben wir uns zu bedeuten- den Maßnahmen in den Bereichen globales Gesundheitswesen, Ernährungssi- cherheit, Schutz des Klimas und der Meere, nachhaltige Lieferketten und wirt- schaftliche Teilhabe der Frauen verpflichtet.

Gemeinsam verpflichten wir uns zur Unterstützung der Umsetzung durch finanziel- le und nicht finanzielle Maßnahmen, u.a. durch die Mobilisierung einheimischer Ressourcen, innovative Finanzierung, private Finanzierung, öffentliche Entwick- lungsleistungen (ODA) und andere Unterstützung und ein ehrgeiziges politisches Rahmenwerk.

Wir bekräftigen die zentrale Rolle öffentlicher Entwicklungsleistungen und anderer internationaler öffentlicher Finanzierungsleistungen als Katalysator für andere Quellen der Entwicklungsfinanzierung beziehungsweise als deren Ergänzung. Wir bekräftigen unsere jeweiligen ODA-Zusagen, wie das Ziel, 0,7 % des Bruttonatio- naleinkommens für öffentliche Entwicklungsleistungen zur Verfügung zu stellen, sowie unsere Verpflichtung, den Rückgang öffentlicher Entwicklungsleistungen für die am wenigsten entwickelten Länder umzukehren und die öffentlichen Entwick- lungsleistungen besser auf die Länder zu konzentrieren, die ihrer am meisten be- dürfen. Wir verpflichten uns ferner zur Förderung privater Kapitalflüsse.

Ernährungssicherheit

Gute Regierungsführung, Wirtschaftswachstum und funktionsfähigere Märkte so- wie Investitionen in Forschung und Technologie haben in Kombination mit gestie- genen inländischen und privaten Investitionen und Entwicklungszusammenarbeit zu mehr Ernährungssicherheit und einer besseren Ernährung geführt.

Als Teil eines breit angelegten Engagements mit unseren Partnerländern und in- ternationalen Akteuren sowie als bedeutender Beitrag zur Post-2015-Agenda für nachhaltige sind wir bestrebt, 500 Millionen Menschen in Entwicklungsländern bis 2030 von Hunger und Mangelernährung zu befreien. Der im Annex aufgeführte G7-Ansatz für Ernährungssicherung und -entwicklung wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Wir werden verstärkt Anstrengungen unternehmen, um eine dynamische Transformation in ländlichen Gebieten zu un- terstützen, verantwortungsvolle Investitionen und nachhaltige Landwirtschaft zu fördern und sektorübergreifende Ansätze im Ernährungsbereich zu stärken, und wir sind bestrebt, in Konflikten und Krisen Ernährungssicherheit und die Versor- gung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Wir werden unser Handeln auch wei- terhin mit den Strategien der Partnerländer abstimmen, die Wirksamkeit der Ent- wicklungszusammenarbeit verbessern und unsere Fortschritte transparent nach- verfolgen. Wir werden sicherstellen, dass durch unsere Arbeit weiterhin Frauen, Kleinbauern und landwirtschaftliche Familienbetriebe befähigt und nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittel-Wertschöpfungsketten gefördert und unterstützt werden. Wir begrüßen die Expo 2015 in Mailand („Feeding the Planet - Energy for Life“/Die Welt ernähren, Energie für das Leben) und ihr Wirken für eine nachhalti- ge Landwirtschaft und das Ende des weltweiten Hungers und der Mangelernäh- rung.

Wirtschaftliche Teilhabe von Frauen

Durch die Teilhabe von Frauen am wirtschaftlichen Leben werden Armut und Un- gleichheit verringert, Wachstum gefördert und Vorteile für alle geschaffen. Den- noch werden Frauen immer wieder diskriminiert, wodurch wirtschaftliches Poten- zial beeinträchtigt, Entwicklungsinvestitionen gefährdet und ihre Menschenrechte verletzt werden. Wir werden unsere Partner in Entwicklungsländern und in unse- ren eigenen Ländern darin unterstützen, Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie andere kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Hürden für die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu überwinden.

Wir erkennen an, dass die Ausstattung mit einschlägigen Fertigkeiten für eine menschenwürdige Arbeit, insbesondere durch berufliche Bildung im Wege der formalen und nicht-formalen beruflichen Bildung, für die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen und Mädchen - mehrfach Benachteiligte (etwa Frauen und Mädchen mit Behinderungen) eingeschlossen - sowie für ihre Chancen auf Beschäftigung und Unternehmertum von zentraler Bedeutung ist. Wir verpflichten uns dazu, die Anzahl der Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern, die durch G7-Maßnahmen beruflich qualifiziert werden, bis 2030 um ein Drittel (verglichen mit „Business as usual“) zu erhöhen. Ferner werden wir für Frauen und Mädchen in den G7-Ländern aktiv Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten voranbringen.

Wir werden weiterhin Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen für Frauen und die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Arbeitsmarktbeteiligung innerhalb unserer eigenen Länder unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Voraussetzungen bis 2025 um 25 % zu verringern, auch durch verbesserte Rahmenbedingungen, die Frauen und Männern die Vereinba- rung von Familie und Beruf ermöglichen, unter anderem durch den Zugang zu El- ternzeit und Kinderbetreuung. Auch der Privatwirtschaft kommt eine maßgebliche dabei Rolle zu, ein Umfeld für die bessere Beteiligung von Frauen am Wirtschafts- leben zu schaffen. Wir unterstützen daher die VN-Grundsätze zur Stärkung der Frauen in Unternehmen und rufen Unternehmen weltweit auf, sie in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.

Wir werden unsere Bemühungen mittels einer neuen G7-Arbeitsgruppe zu Frau- enthemen koordinieren.

CONNEX

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zur Initiative „Strengthening Assistance for Complex Contracts Negotiations“ (CONNEX), die darauf abzielt, in Entwicklungs- ländern durch fachübergreifende Beratung Hilfestellung bei der Verhandlung kom- plexer Investitionsabkommen zu leisten, zunächst schwerpunktmäßig im Roh- stoffsektor. Dabei setzen wir auf drei Schwerpunkte: Vernetzung von und Zugang zu Informationen, Unabhängigkeit und Qualität der Beratung, sowie Aufbau von Kapazitäten bei den Akteuren. Wir befürworten den Verhaltenskodex für fachüber- greifende Beratungsdienste und ermutigen Dienstleister und andere einschlägige Akteure, den Kodex als verbindliches Leitbild weltweit in ihre Verträge einfließen zu lassen. Wir begrüßen ausdrücklich die Umsetzung von Pilotprojekten im Rah- men der CONNEX-Initiative in Zusammenarbeit mit Anbietern von Beratungsleis- tungen, etwa der Afrikanischen Rechtshilfefazilität (African Legal Support Facility). Wir begrüßen eine weitere Abstimmung über Mechanismen zum Wissensaus- tausch und wechselseitigen Lernen für die Unterstützung von Vertragsverhand- lungen.

Deauville-Partnerschaft

Wir bestätigen unser starkes Engagement für die Menschen im Nahen Osten und in Nordafrika. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, vor denen die Region steht, erneuern wir unser Bekenntnis zur Deauville-Partnerschaft mit arabischen Umbruchländern. Wir unterstützen diese in ihren Bemühungen, Regierungsfüh- rung und Rechtsstaatlichkeit zu verbessern, und begrüßen, dass jüngst ein Pakt für wirtschaftliche Regierungsführung und ein Aktionsplan für finanzielle Inklusion angenommen wurden. Wir unterstützen sie ferner in ihren Bemühungen, Demo- kratie und Menschenrechte zu stärken und wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen durchzuführen, die dem Ziel dienen, Wachstum zu erzielen, das allen zugutekommt, insbesondere Frauen und Jugendlichen, u.a. durch die Förderung einer verantwortungsvollen finanziellen Inklusion und durch die Vereinfachung der Auslandsüberweisungen in diese Länder. Die G7 wird auch künftig mit Regierun- gen und globalen Finanzzentren zusammenarbeiten und weitere Anstrengungen zur Rückführung von Vermögenswerten unternehmen. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Deauville-Partnerländern einen Beitrag zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Fortschritt in den arabischen Umbruch- ländern leisten können. Der Transition Fund stellt nach wie vor ein wichtiges In- strument dar, wenn es darum geht, Reformen in der Eigenverantwortung der Deauville-Länder zu unterstützen. Wir befürworten Maßnahmen, die darauf abzie- len, die Wirksamkeit, künftige Funktionsfähigkeit und Bedeutung des Transition Fund weiter zu verbessern. Wir verpflichten uns, bis heute erfolgte finanzielle Zu- sagen einzuhalten, und begrüßen zusätzliche Beiträge, um zu gewährleisten, dass die angestrebte Kapitalausstattung erreicht wird.

G7-Rechenschaftspflicht

Wir stehen zu unserer Verpflichtung, im Hinblick auf die Versprechen, die wir ge- geben haben, in offener und transparenter Weise Rechenschaft abzulegen. Wir begrüßen den Elmau Fortschrittsbericht 2015, aus dem hervorgeht, welche Fort- schritte wir bisher in Bezug auf unsere Biodiversitätszusage erzielt haben und in- wieweit diese Fortschritte einen Beitrag zu anderen entwicklungsbezogenen Zu- sagen der G7 leisten. In dem Bericht wird ferner betont, dass in diesem Bereich weiterhin Handlungsbedarf besteht. Wir sehen dem nächsten umfassenden Fort- schrittsbericht 2016 erwartungsvoll entgegen.

Schlussbemerkung

Wir sehen unserem nächsten Treffen unter dem Vorsitz Japans mit Freude entge- gen.