Der Staat Palästina hat am 28. September 2018 eine Klage gegen die USA vor dem internationalen Gerichtshof (Schiedsrichterorgan der Vereinten Nationen) eingereicht.

Palästina bestreitet den Transfer der amerikanischen Botschaft nach Jerusalem. Dafür stützt es sich auf die Resolution 181 (1947) der Generalversammlung der Vereinten Nationen, d.h. auf den Teilungsplan von Palästina [1].

Dieser letzte besagt, dass die Stadt Jerusalem, definiert im weitesten Sinne, ein Corpus Separatum der unabhängigen jüdischen und arabischen Staaten ist. Sie kann daher nicht, im aktuellen Stand der Dinge, die Hauptstadt eines von diesen beiden Staaten sein.

Darüber hinaus war der gleiche Streit im Jahr 1980 erschienen, als Israel ein Grundgesetz angenommen hatte, das Jerusalem zu seiner Hauptstadt machte. Damals hatte der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 476 bestätigt, dass diese Proklamation die Genfer Konvention im Verhältnis zu den Vertriebenen verletzte. Er hatte Tel-Aviv geboten, sein grundlegendes Gesetz aufzuheben. Da Israel nicht beilegte, verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 478, indem er allen Mitgliedstaaten, die ihre Botschaft in Jerusalem hatten, gebot, sie von dort abzuziehen, was unverzüglich von Bolivien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Haiti, Panama, den Niederlanden, der Dominikanischen Republik, El Salvador, von Uruguay und von Venezuela gemacht wurde.

Diese Argumentation ist anders als die bisher von den verschiedenen palästinensischen Organen vorgelegte. Sie bezieht sich auf die Idee, die durch die Resolution 303 der Generalversammlung definiert ist, dass angesichts ihres besonderen religiösen Status, Jerusalem internationalisiert und von den Vereinten Nationen verwaltet werden sollte.

Übersetzung
Horst Frohlich

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[1«Résolution 181 (II) de l’Assemblée générale des Nations Unies», UN General Assembly, Réseau Voltaire, 29 November 1947.