In einem Urteil vom 3. Oktober 2018 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) als Vorsichtsmaßnahme, mehrere der einseitigen von den USA erlassenen Sanktionen gegen den Iran aufgehoben.

Der IGH ist das Schiedsrichterorgan der Vereinten Nationen. Er war von der islamischen Republik Iran beauftragt worden, weil die durch die Vereinigten Staaten auferlegten Sanktionen mit dem Rücktritt vom JCPoA gegen den bilateralen Vertrag für Freundschaft, Wirtschaftsbeziehungen und konsularische Rechte des 15. August 1955 verstoßen [1].

Das Gericht verpflichtet die Vereinigten Staaten, ihre Unterschrift des Freundschaftsvertrages zu respektieren. Als solche, befiehlt sie ihnen, den Handel von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu erleichtern, den von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen; sowie von allen Geräten, die für die Sicherheit der Zivilluftfahrt benötigt werden. Washington wird alle notwendigen Lizenzen für diesen Handel liefern müssen.

Das Gericht gebietet schließlich beiden Parteien, bis zur endgültigen Entscheidung, auf alle Maßnahmen zu verzichten, die ihren Streit verschlimmern könnten.

Übersetzung
Horst Frohlich

[1Iran legt im internationalen Gerichtshof eine Beschwerde gegen die USA ein“, Übersetzung Horst Frohlich, Voltaire Netzwerk, 20. Juli 2018.