Die Sitzung wird um 11:05 begonnen

Die Tagesordnung wird angenommen.

Die Präsidentin Frau Murmokaite (Litauen) (spricht Englisch): Ich lade gemäß der Regel 37 der vorläufigen Geschäftsordnung des Rates, den Vertreter der Arabischen Republik Syrien ein, an dieser Sitzung teilzunehmen.

Der Sicherheitsrat beginnt nun die Prüfung des Punktes der Tagesordnung.

Die Mitglieder des Rates haben vor ihnen das Dokument S/2014/115, das den Text eines Resolutionsentwurfs enthält, das von Australien, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Jordanien, Litauen, Luxemburg, der Republik Korea, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland verfasst wurde.

Ich verstehe, dass der Sicherheitsrat zur Abstimmung über den Entschließungsantrag bereit ist. Ich stelle jetzt den Entwurf einer Entschließung zur Abstimmung.

Man wählt mit gehobener Hand.
Stimmen Für: Argentinien, Australien, Tschad, Chile, China, Frankreich, Jordanien, Litauen, Luxembourg, Nigeria, Republik von Korea, Föderation von Russland, Rwanda, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nord-Irland, Vereinigte Staaten von Amerika

Die Präsidentin (spricht Englisch): das Ergebnis der Abstimmung ist wie folgt: 15 Ja-Stimmen. Der Entwurf einer Entschließung wurde einstimmig als Resolution 2139 (2014) angenommen.

Folgende Persönlichkeiten ergreifen das Wort (siehe auf anderen Sprachen auf Voltaire.org) Allein die Erklärung von dem syrischen Botschafter wurde auf Deutsch übersetzt:

UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon, Frau Lucas (Luxembourg), M. Quinlan (Australien), Prinz Zeid Ra’ad Zeid Al-Hussein (Jordanien), M. Araud (Frankreich), Frau Power (USA),

M. Churkin (Föderation von Russland) (sprach in russischer Sprache) : Es ist erst seit Kurzem, dass der Sicherheitsrat beschloss, die humanitäre Lage in Syrien zu überprüfen und erst nach dem Scheitern der Versuche, die Verschlechterung der humanitären Lage dazu zu verwenden, um das Regime zu stürzen...

Sir Mark Lyall Grant (Vereinigtes Königreich), Frau Perceval (Argentinien) (Sprach auf Spanisch),
M. Liu Jieyi (China) (spricht chinesisch), Frau Ogwu (Nigeria) (sprach in Englisch), M. Errázuriz (Chile) (Sprach auf Spanisch), M. Oh Joon (Republik Korea) (sprach in Englisch), M. Gasana (Rwanda) (sprach in Englisch), M. Mangaral (Tschad), Die Präsidentin (sprach in Englisch für Litauen), und

M. Ja’afari (Arabische Republik Syrien) (Sprach auf Arabisch): Ich wollte die Präsenz von S.E. dem Generalsekretär unter uns hier anerkennen, aber da er den Ratssaal bereits verlassen hat, gehe ich direkt zu meiner Aussage.
Seit Beginn der Krise hat sich die Regierung der Arabischen Republik Syrien immer dafür eingesetzt, die humanitäre Lage ihres Volkes zu verbessern. Auf Grundlage seiner Verfassung und der internationalen Verpflichtungen, hat sie daher Tag und Nacht gearbeitet, um den humanitären Bedürfnissen ihrer Bürger nachzukommen. Darüber hinaus versuchte die syrische Regierung die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität im ganzen Land zu restaurieren.
Die syrische Regierung ist fest mit ihren internationalen Verpflichtungen eingebunden und entspricht ihnen in vollem Umfang, einschließlich ihrer Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und ihren humanitären Organisationen, im Einklang mit der Resolution 46/162 der Generalversammlung und den dort formulierten Leitsätzen, vor allem der Achtung der nationalen Souveränität der Staaten.
So hat im Rahmen der Umsetzung der Präsidenten-Mitteilung vom 2. Oktober 2013 (S/PRST/2013/15) die syrische Regierung eine Reihe von administrativen und logistischen Maßnahmen implementiert, die den Vereinten Nationen und den humanitären Organisationen ermöglichten, ihre Aktivitäten auszuweiten und ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne die Kooperation der syrischen Regierung und ohne die Maßnahmen, die sie getroffen hat, um sie als vollwertiger Partner zu fördern. Ich gebe nur ein Beispiel in diesem Zusammenhang, nämlich die Zustimmung der syrischen Regierung für die Eröffnung einer dritten Luft-Brücke, um die Lieferung von Hilfsgütern für Erbil im Irak, für Qamishli, in Syrien zu ermöglichen. Elf Flüge wurden mit dieser Luftbrücke programmiert, verglichen mit 13 während der ersten und 10 im Laufe der zweiten. Die syrische Regierung bot auch ihre eigene Flotte an, um ihren guten Willen zu zeigen.
Abgesehen von der Partnerschaft, die ich gerade erwähnt habe, möchte ich dem Rat die Tatsache in Erinnerung rufen: Es ist die Regierung, die den größten Teil der Verteilung der humanitären Hilfe des Landes durchführt – in einem Verhältnis von 75 %, während die Organisationen der Vereinten Nationen und andere internationale in Syrien anwesende Organisationen nur 25 % des Gesamtvolumens dieser Hilfe bereitstellen.
Manche Regierungen, einschließlich Mitglieder dieses Rates, bestanden, trotz der Öffnung, der Zusammenarbeit und des positiven Einsatzes, den die Regierung von Syrien im humanitären Bereich bewiesen hatte, weiterhin auf ihre Herabsetzungs- und Fehlinformations-Kampagnen und auf das Abrollen ihres Rosenkranzes voller Lügen, und zeigten damit deutlich die schlechten Absichten, die sie grundsätzlich für mein Land, Syrien, hegen. Es hat auch erlaubt, sadistische Neigungen von Manchen aufzudecken, die ihrer Öffentlichkeitsarbeit, auf Kosten der Leiden und Hoffnungen des syrischen Volkes, den Vorzug erteilen.
Manche Staaten waren zutiefst frustriert von dem positiven Weg, in dem sich die Situation, humanitär und politisch entwickelte. Diese Frustration führte zu destruktiven Terrorakten, deren Ziel das syrische Volk war und auch weiterhin ist.
Tatsächlich haben die feurigen Pressemitteilungen und Diffamierungs-Kampagnen die bewaffneten Terrorgruppen, die den Befehlen von gewissen Staaten gehorchen, die sie finanzieren und trainieren, aufgestachelt und ermutigt, um alle möglichen Aktionen durchzuführen und um dem syrischen Bürger seine Lebensunterhaltsmittel und Existenz zu entreißen und ihn unter dem Joch der Unterdrückung, der Unwissenheit und des Leidens zu halten, wie meine liebe Kollegin, Botschafterin von Argentinien, treffend sagte.
Die Tatsache, dass manche in diesem Rat die Lage in Syrien - genügend kompliziert durch die regionale und internationale Einmischung der Araber – zu ihrer einzigen humanitären Dimension reduzieren, führt aber dahin, dass die humanitäre Krise sich verschärft und das Leiden der syrischen Bürger dem Schachern unterwirft. Diese Reduzierung kommt auch von der Parteilichkeit und einer restriktiven Lektüre, die versucht, die gefährliche oben-genannte einmischende Dimension zu verbergen und die humanitäre Situation zu manipulieren, mit dem Ziel, die internationale Öffentlichkeit irrezuführen. Es genügt in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass einige Mitglieder dieses Rates achtmal die Annahme durch den Rat einer einfachen Erklärung an die Presse zurückgewiesen haben, die die Terrorakte, die das Leben von Tausenden unschuldigen Syrern gekostet haben, verurteilen hätte können. Diese selben Parteien, immer so prompt, um die humanitäre Lage in Syrien hier im Rat zu diskutieren, weigerten sich, Menschen mit besonderen Bedürfnissen zumindest Krankenwagen und Rollstühle anzubieten.
Die syrische Regierung hat immer alle Bemühungen begrüßt, die zur Verbesserung der humanitären Situation in Syrien beitragen sollten, und sie hat mit der Organisation der Vereinten Nationen positiv zusammengearbeitet. Sie begrüßte auch die präsidiale Erklärung des 2. Oktober 2013 und hat ihre Bestimmungen eingehalten.
Die humanitäre Unterstützung für die Syrer kann nur richtig und wirksam stattfinden, wenn sie durch eine Verpflichtung, in Wort und Handlung, gefestigt ist, und wenn vermieden wird, dass die humanitäre Frage politisiert wird und wenn dem Terrorismus ein Ende gesetzt wird. Die Aktivitäten der bewaffneten terroristischen Gruppen, darunter auch mit Al-Qaida verbündeten Gruppen, sind die primäre Ursache des Leidens des syrischen Volkes. Tatsächlich arbeiten diese bewaffneten Terrorgruppen für die systematische Zerstörung der Infrastruktur des Landes und die Plünderung seiner Ressourcen. Sie greifen auch absichtlich humanitäre Hilfskonvois an, die sie wiederholt und systematisch beschlagnahmen, sowie die Helfer, von denen sie mehrere getötet haben, abgesehen von den Angriffen gegen viele syrische Regionen und den Belagerungen, die sie ihnen auferlegten, die die Bewohner davon abhielten, eine humanitäre Hilfe für längere Zeit zu bekommen. Sie benutzen auch Zivilisten als menschliche Schutzschilde, um die Armee und die Sicherheitskräfte daran zu hindern, gegen den Terrorismus vorzugehen.
Die syrische Regierung, wie die Regierungen der anderen Mitgliedstaaten dieser internationalen Organisation, übt in diesem Zusammenhang lediglich sein Recht und seine verfassungsmäßige Pflicht aus, gegen den Terrorismus zu kämpfen, der Syrien ohne Diskriminierung heimsucht, unter Berufung des Völkerrechtes und der Resolutionen des Sicherheitsrates.
Die Einführung und Durchsetzung des Gesetzes ist das Herzstück der Staats-Behörde, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von terroristischen Aktivitäten auf seinem Hoheitsgebiet.
Und niemand kann die Pflicht und das ausschließliche Recht des Staates in dieser Angelegenheit leugnen.
Abgehen von den terroristischen Aktivitäten, die ich gerade erwähnt habe, ist gut bekannt, dass die einseitigen wirtschaftlichen Sanktionen, die manche Staaten dem syrischen Volk illegaler Weise auferlegen, negative Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Syrer haben.
Es gibt auch ein weiteres Problem, das der Schwäche der humanitären Finanzierung. In der Tat, die Finanzierung des humanitären Notfallplans für 2014 hat nicht mehr als 7 % der Mittel, die benötigt werden, trotz der vielen Konferenzen hier und da, und der regionale Aktionsplan für syrische Flüchtlinge hat nicht 13 % überstiegen.
Die syrische Regierung hat sehr früh ihren Ernst und ihre Aufrichtigkeit gezeigt, im Hinblick auf die Beilegung der Krise durch den Dialog im Rahmen eines politischen Prozesses, an denen alle politischen Kräfte und sozialen Schichten des Landes, berufliche, kulturelle und wirtschaftliche teilnehmen würden, einschließlich der oppositionellen und bewaffneten Gruppen, die zustimmen würden, die Waffen abzulegen, zum Vorrang des Rechts und der Vernunft, um das Land zu bewahren und seine Institutionen zu verewigen. Tatsächlich hat die Regierung in dieser Hinsicht allen jenen echte rechtliche, Sicherheits- und politische Garantien gegeben, die diesem nationalen Prozess beitreten möchten. Dieser Ansatz der Regierung gab konkrete Ergebnisse auf dem Boden, in mehreren syrischen Regionen, wo lokale Aussöhnungsprozesse vor kurzem durchgeführt werden konnten, womit eine mächtige Botschaft gesendet wurde, dass die Söhne Syriens ihr Problem selbst lösen könnten, unter Berücksichtigung ihrer Interessen und weit entfernt von jeglicher externen Manipulationen.
Wir haben gerade einen Kollegen sagen gehört, dass die Sicherheitskräfte einige Syrer verhaftet hätten, die sich im Rahmen des Prozesses der nationalen Aussöhnung ergeben hätten. Das ist völlig falsch, und ich weise es hier vor Ihnen allen klar zurück. In diesem Zusammenhang arbeitet die Regierung unermüdlich, um sicherzustellen, dass alle Betriebe, die Dienstleistungen in diesen Regionen geben, bereit seien, um die Bedürfnisse der Bewohner zu befriedigen und den Rest der Flüchtlinge und Vertriebenen, die in ihre Heimat zurückkehren wollen, zu empfangen und hier in Stabilität leben können. Denn am Ende, ist es einzig die Heimat, die der ultimative sichere Hafen für seine Söhne bleibt, wenn man das Leiden, das die syrischen Flüchtlinge erdulden - Objekt von einem gemeinen politischen Kuhhandel - und die Verschlechterung der Gesundheit und Sicherheit in den Lagern und die Angriffe auf Ehre derer, die dort leben, in Betracht zieht.
Die syrische Regierung hat alle Bestimmungen der präsidialen Erklärung vom Sicherheitsrat vom 2. Oktober 2013 eingehalten. Ich selbst habe diese Erklärung wenige Minuten nach ihrer Verabschiedung begrüßt. Viele Bestimmungen dieser Erklärung spiegeln sich in der Resolution 2139 (2014) wider, die nun der Rat adoptiert hat. Diese Resolution bestätigt wiederum eindeutig das Vorhandensein des internationalen Terrorismus von Gruppen mit Al-Qaida-Organisationen, nachdem dieser Terrorismus ungerechtfertigter und unverständlicher Weise während der ganzen syrischen Krise geleugnet wurde.
Vielleicht ist die Zeit für den Rat reif, mit aller Ernsthaftigkeit und Festigkeit seinen Verpflichtungen bei der Bewältigung der Gründe der humanitären Lage nachzukommen, nämlich der terroristischen Aktivitäten der Takfiristen-Gruppen gegen Zivilisten in Syrien, mit Unterstützung von Regierungen, Personen und Organisationen, die jetzt allen bekannt sind – einer Unterstützung der Besatzungsmacht Israel, mit Wissen des Department für friedenserhaltende Maßnahmen, in der getrennten Zone der Truppen im besetzten syrischen Golan.
Die Operationen der humanitären Hilfstransporte über die Grenze, können nie gegen die syrische Souveränität gemacht werden, die durch die Charta der Vereinten Nationen garantiert ist. In diesem Zusammenhang möchten wir vor der Nichteinhaltung der Grenzen der Bestimmungen der Resolution 46/182 der Generalversammlung und der Leitlinien für die Bereitstellung von Hilfsgütern warnen. Fälschlicherweise glauben machen, dass die bloße Tatsache, grenzüberschreitende humanitäre Einsätze zu erlauben, mit benachbarten Ländern, die an der Verschlimmerung der humanitären Lage beteiligt sind und an der Unterstützung, Bewaffnung, Ausbildung und Finanzierung von Daesh, Al-Qaida, el-Nusra Front und "Islamische Front", die von Millionen von Syrern erlittene humanitäre Krise lösen wird und ihr einen Schlussstrich setzen wird - ist eine Täuschung und eine Parodie der Geschichte vom "Zauberstab", die man Kindern zum Schlafengehen erzählt. Es sind in der Tat die Grenzen zu den Nachbarstaaten, von denen wir sprechen, die den Terrorismus nach Syrien bringen und zum Blutvergießen führen, welches das syrische Volk erleidet.
Ja, wie meine Kollegin die Botschafterin von Nigeria sagte, die Gewalt hat eine sinnlose und absurde Höhe erreicht. Diese Bemerkungen sind wahr. Jedoch ist die wichtigste Frage, die sich weiterhin stellt: warum geschieht das in Syrien, und warum das ungerechtfertigte Schweigen zu den brutalen externen Eingriffen in innere Angelegenheiten Syriens? Die dominante Geisteshaltung bei einigen ist, leider, die einer Hyänen-Diplomatie und nicht die Diplomatie des humanitären Völkerrechts.
Ich möchte eine letzte Bemerkung machen. Ein Kollege sagte, dass die Delegation der syrischen Regierung in Genf den Entwurf der von Herrn Lakhdar Brahimi verfassten Tagesordnung abgelehnt habe. Ich widerlege hier offiziell das Gesagte, weil ich im Saal präsent war und weil diese Tagesordnung von mir, eine Minute nach ihrer Präsentation, genehmigt wurde. Dieser Entwurf der Tagesordnung wurde von der anderen Partei abgelehnt und der Rat kann auf seiner nächsten Tagung den internationalen Ombudsmann, Herrn Lakhdar Brahimi, über die Umstände dieser Geschichte befragen.

Die Präsidentin (spricht Englisch): der Sicherheitsrat hat diese Phase von der Prüfung des Punkts der Tagesordnung abgeschlossenen.

Die Sitzung wird um 12:35 aufgehoben

Resolution 2139

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf seine Resolutionen 2042 (2012), 2043 (2012) und 2118 (2013) so- wie die Erklärungen seines Präsidenten vom 3. August 2011, 21. März 2012, 5. April 2012 und 2. Oktober 2013,

in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängig- keit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Arabischen Republik Syrien und zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen,

entsetzt über das unannehmbare und eskalierende Ausmaß der Gewalt und den Tod von mehr als 100.000 Menschen in Syrien, darunter mehr als 10.000 Kinder, wie der Gene- ralsekretär der Vereinten Nationen und der Sond erbeauftragte des Generalsekretärs für Kin- der und bewaffnete Konflikte berichten,

mit dem Ausdruck höchster Beunruhigung über die erhebliche und rasche Verschlech- terung der humanitären Lage in Syrien, insbesondere die schreckliche Lage von Hundert- tausenden Zivilpersonen, die in belagerten Gebieten eingeschlossen sind, von denen die meisten von den syrischen Streitkräften und einige von Oppositionsgruppen belagert wer- den, sowie die schreckliche Lage von über 3 Millionen Menschen in schwer zugänglichen Gebieten, und missbilligend , dass der Zugang für humanitäre Hilfe zugunsten aller bedürfti- gen Zivilpersonen in dem Land nur erschwert möglich ist oder überhaupt nicht erlangt wer- den kann,

unter Betonung der Notwendigkeit, die Leitlinien der Vereinten Nationen für die hu- manitäre Nothilfe zu achten, und betonend, wi e wichtig es ist, dass diese Hilfe auf der Grundlage des Bedarfs und ohne jegliche politische Vorurt eile und Zielsetzungen geleistet wird, mit Lob für die Bemühungen der Vereinten Nationen und des gesamten humanitären und medizinischen Personals in Syrien und in den Nachbarländern und unter Verurteilung aller Gewalthandlungen oder -androhungen ge gen Mitarbeiter der Vereinten Nationen und humanitäre Akteure, in deren Zuge viele humanitäre Mitarbeiter getötet, verletzt oder in- haftiert wurden,

mit dem Ausdruck seiner großen Besorgnis über die infolge des Konflikts in Syrien wachsende Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, was destabilisierende Auswir- kungen auf die gesamte Region hat, mit nachdrücklichem Dank für die erheblichen und be- wundernswerten Anstrengungen, die die Länder in der Region, namentlich Libanon, Jorda- nien, die Türkei, Irak und Ägypten unternommen haben, um die mehr als 2,4 Millionen Flüchtlinge, die infolge der anhaltenden Gewalt aus Syrien geflohen sind, aufzunehmen, und gleichzeitig Kenntnis nehmend von den enormen politischen, sozioökonomischen und finanziellen Auswirkungen der Anwesenheit großer Flüchtlingspopulationen in diesen Län- dern und unterstreichend , dass alle Parteien die Sicherheit und den zivilen Charakter der Lager für Flüchtlinge und Binnenvertriebene achten und wahren müssen,

erfreut darüber, dass auf der am 15. Januar 2014 von Kuwait ausgerichteten Zweiten internationalen humanitären Beitragsankündigungskonferenz für Syrien Beiträge in einer Gesamthöhe von 2,5 Milliarden US
 Dollar zugesagt wurden, und mit dem Ausdruck seines Dankes an die Mitgliedstaaten und die regionalen und subregionalen Organisationen, die die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Bedürftige in allen Teilen Syriens, einschließlich Bin- nenvertriebener, sowie für Flüchtlinge in benachbarten Aufnahmeländern zugesagt haben, und

mit der Aufforderung an alle Mitgliedstaaten, die ra sche Auszahlung der zugesagten Mittel und die fortgesetzte Unterstützung entsprechend dem wachsenden humanitären Be- darf zu gewährleisten, mit der Aufforderung an alle Parteien, sofort alle Gewalthandlungen einzustellen, die in Syrien zu menschlichem Leid geführt haben, das reiche gesellschaftliche Mosaik und kulturelle Erbe Syriens zu retten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Welterbestätten Syriens sicherzustellen,

unter nachdrücklicher Verurteilung der Zunahme der zu zahlreichen Opfern und Zer- störungen führenden Terroranschläge, die von mit Al-Qaida, ihr nahestehenden und anderen terroristischen Gruppen verbundenen Organisationen und Einzelpersonen durchgeführt werden, und mit der erneuten Aufforderung an alle Parteien, sich darauf zu verpflichten, den von diesen Organisationen und Einzelpersonen begangenen terroristischen Handlungen ein Ende zu setzen, und gleichzeitig bekräftigend , dass der Terrorismus in allen seinen Arten und Erscheinungsformen eine der schwersten Bedrohungen des Weltfriedens und der inter- nationalen Sicherheit darstellt und dass alle te rroristischen Handlungen verbrecherisch und nicht zu rechtfertigen sind, ungeachtet ihrer Beweggründe und gleichviel wo, wann und von wem sie begangen werden,

mit dem Ausdruck seines Bedauerns darüber, dass die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 2. Oktober 2013 (S/PRST/2013/15) nicht den erwarteten Erfolg ge- bracht und bislang zu keinen nennenswerten Fortschritten vor Ort geführt hat und dass die Erbringung humanitärer Hilfe nach wie vor in ganz Syrien behindert wird, und gleichzeitig alle Fälle der Verweigerung des humanitären Zugangs verurteilend und daran erinnernd , dass das willkürliche Verweigern des humanitären Zugangs und Vorenthalten der für Zivil- personen lebensnotwendigen Gegenstände, einschließlich der vorsätzlichen Behinderung von Hilfslieferungen und des Zugangs, einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen kann,

betonend , dass die humanitäre Lage sich weite r verschlechtern wird, wenn keine poli- tische Lösung der Krise erzielt wird, erneut erklärend , dass er das Genfer Kommuniqué vom 30. Juni 2012 (Anlage II der Resolution 2118 (2013)) unterstützt, und verlangend , dass alle Parteien auf die sofortige und vollständige Umsetzung des Genfer Kommuniqués hin- arbeiten, welches das Ziel verfolgt, jeder Ge walt, allen Menschenrechtsverletzungen und
 missbräuchen und allen Verstößen gegen das Völkerrecht ein sofortiges Ende zu setzen und den am 22. Januar 2014 in Montreux eingele iteten politischen Prozess unter syrischer Füh- rung zur Herbeiführung eines Übergangs zu erleichtern, der den berechtigten Bestrebungen des syrischen Volkes Rechnung trägt und es befähigt, unabhängig und demokratisch über seine eigene Zukunft zu entscheiden,

1. verurteilt entschieden die weit verbreiteten Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht durch die syrischen Behörden, die Menschenrechtsmiss- bräuche und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch bewaffnete Gruppen, ein- schließlich aller Formen sexueller und geschl echtsspezifischer Gewalt, sowie alle schweren Rechtsverletzungen und Missbrauchshandlungen, die unter Verstoß gegen das anwendbare Völkerrecht an Kindern begangen werden, darunter ihre Einziehung und ihr Einsatz, Tötung und Verstümmelung, Vergewaltigung, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser sowie will- kürliche Festnahme, Inhaftierung, Folter, Misshandlung und die Verwendung als menschli- che Schutzschilde, wie im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Kinder und bewaffnete Konflikte in der Arabischen Republik Syrien (S/2014/31) beschrieben ;

2. verlangt , dass alle Parteien sofort alle Fo rmen der Gewalt beenden, gleichviel von wem sie ausgeht, alle Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht sowie Menschen- rechtsverletzungen und -missbräuche einstellen und unterlassen und ihre Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht und den inte rnationalen Menschenrechtsnormen bekräf- tigen, und betont , dass einige dieser Verstöße möglicherweise Kriegsverbrechen und Ver- brechen gegen die Menschlichkeit darstellen ;

3. verlangt , dass alle Parteien sofort alle Angriffe auf Zivilpersonen sowie den un- terschiedslosen Einsatz von Waffen in bevölkerten Gebieten, einschließlich Beschuss und Bombenangriffen, wie den Einsatz von Fassbomben, und Methoden der Kriegsführung, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid zu verursachen, einstellen, er- innert in dieser Hinsicht an die Verpflichtung, unter allen Umständen das humanitäre Völ- kerrecht zu achten und seine Achtung zu gewährleisten, und erinnert ferner insbesondere an die Verpflichtung, zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten zu unterscheiden, und an das Verbot unterschiedsloser Angriffe und von Angriffen auf Zivilpersonen und zivile Objekte als solche ;

4. verlangt , dass alle Parteien, insbesondere di e syrischen Behörden, die in der Er- klärung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 2. Oktober 2013 (S/PRST/2013/15) enthal- tenen Bestimmungen vollständig durchführen, einschließlich indem sie die Ausweitung der humanitären Hilfseinsätze erleichtern, im Einklang mit den anwendbaren Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und den Leitlinien der Vereinten Nationen für die humanitäre Nothilfe ;

5. fordert alle Parteien auf , die Belagerung bevölkerter Gebiete sofort zu beenden, einschließlich in der Altstadt von Homs (Homs), Nubl und Sahra (Aleppo), Muadamijat al-Scham (Damas kus-Land), Jarmuk (Damaskus), Ost-Ghouta (Damaskus- Land), Daraja (Damaskus-Land) sowie an ande ren Orten, und verlangt, dass alle Parteien die Erbringung humanitärer Hilfe, einschließlich medizinischer Hilfe, gestatten, es unterlas- sen, Zivilpersonen die für sie lebensnotwendigen Nahrun gsmittel und Medikamente vorzu- enthalten, und die rasche, sichere und ungehinderte Evakuierung aller Zivilpersonen, die diese Gebiete verlassen wollen, ermöglichen, und unterstreicht , dass sich die Parteien auf humanitäre Pausen, Tage der Ruhe und örtliche Waffenruhen und -stillstände einigen müs- sen, um den humanitären Organisationen den sicheren und ungehinderten Zugang zu allen betroffenen Gebieten in Syrien zu ermöglichen, unter Hinweis darauf, dass das Aushungern von Zivilpersonen als Methode der Kampfführung nach dem humanitären Völkerrecht ver- boten ist ;

6. verlangt , dass alle Parteien, insbesondere die syrischen Behörden, den humani- tären Organisationen der Vereinten Nationen und ihren Durchführungspartnern umgehend raschen, sicheren und ungehinderten humanitären Zugang gewähren, auch über Konfliktli- nien und Grenzen hinweg, um sicherzustellen, dass die huma nitäre Hilfe die Bedürftigen auf den direktesten Wegen erreicht ;

7. fordert alle Parteien, insbesondere die syrischen Behörden, nachdrücklich auf , alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um die Anstrengungen der Vereinten Nationen, ih- rer Sonderorganisationen und aller an den humanitären Hilfsmaßnahmen beteiligten huma- nitären Akteure zu erleichtern, den Betroffenen in Syrien humanitäre Soforthilfe zu leisten, insbesondere indem sie den sicheren und ungehinderten humanitären Zugang zu den hilfs- bedürftigen Bevölkerungsgruppen in allen ihrer Kontrolle unterstehenden Gebieten umge- hend erleichtern, und ermutigt zu weiterer Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Natio- nen, ihren Sonderorganisationen und allen in Betracht kommenden Parteien, einschließlich der syrischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, mit dem Ziel, den Zugang und die Erbringung von Hilfe im gesamten syrischen Hoheitsgebiet zu erleichtern ;

8. verlangt , dass alle Parteien den Grundsatz der ärztlichen Neutralität achten und den freien Durchlass in alle Gebiete für medizinisches Personal, Ausrüstung, Transporte und Hilfsgüter, einschließlich chirurgischer Artikel, erleichtern, und erinnert daran, dass nach dem humanitären Völkerrecht Verwundeten und Kranken so umfassend und so schnell wie möglich die für ihren Zustand erforderliche medizinische Pflege und Betreuung gewährt werden muss und dass medizinisches und humanitäres Personal, Einrichtungen und Trans- porte geschont und geschützt werden müssen, und bekundet in dieser Hinsicht seine ernste Besorgnis über die Entfernung medizinischer Hilfsgüter aus humanitären Lieferungen ;

9. verlangt außerdem , dass alle Parteien alle geeigneten Schritte unternehmen, um Zivilpersonen, einschließlich der Angehörigen ethnischer, religiöser und konfessioneller Ge- meinschaften, zu schützen, und betont , dass in dieser Hinsicht die syrischen Behörden die Hauptverantwortung für den Schutz ihrer Bevölkerung tragen ;

10. verlangt ferner , dass alle Parteien medizinische Einrichtungen, Schulen und sonstige zivile Einrichtungen entmilitarisieren, es vermeiden, in bevölkerten Gebieten mili- tärische Stellungen zu errichten, und Angriffe auf zivile Objekte unterlassen ;

11. verurteilt entschieden die willkürliche Inhaftierung und Folter von Zivilperso- nen in Syrien, namentlich in Gefängnissen un d Hafteinrichtungen, sowie den Menschen- raub, die Entführungen und das Verschwindenlassen und verlangt , dass diese Praktiken so- fort beendet und alle willkürlich inhaftierten Personen, zuerst die Frauen und Kinder, sowie Kranke, Verwundete und ältere Menschen, und einschließlich Personal der Vereinten Natio- nen und Journalisten, freigelassen werden ;

12. fordert alle Parteien nachdrücklich auf , alle geeigneten Schritte zu unterneh- men, um die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen, ihrer Sonderorganisationen und des gesamten sonstigen an den humanitären Hilfsmaßnahmen beteiligten Personals oh- ne Beeinträchtigung ihrer Bewegungsfreiheit und ihres Zugangs zu gewährleisten, betont , dass die diesbezügliche Hauptverantwortung bei den syrischen Behörden liegt, und betont ferner die Notwendigkeit, diese Bemühungen nicht zu behindern ;

13. unterstreicht die Notwendigkeit, der Straflosigkeit für Verstöße gegen das hu- manitäre Völkerrecht und für Menschenrechtsve rletzungen und -missbräuche ein Ende zu setzen, und bekräftigt , dass diejenigen, die in Syrien de rartige Verstöße, Verletzungen und Missbräuche verübt haben oder anderweitig da für verantwortlich sind, vor Gericht gestellt werden müssen ;

14. verurteilt nachdrücklich die Zunahme der zu zahlreichen Opfern und Zerstörun- gen führenden Terroranschläge, die von mit Al-Qaida, ihr nahestehenden und anderen terro- ristischen Gruppen verbundenen Organisationen und Einzelpersonen durchgeführt werden, fordert die Oppositionsgruppen nachdrücklich auf , an ihrer Ablehnung dieser Organisatio- nen und Einzelpersonen, die für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in von der Opposition gehaltenen Gebieten verantwortlich sind, festzuhalten, fordert die syrischen Behörden und Oppositionsgruppen auf , sich darauf zu verpflichten, mit Al-Qaida, ihr nahe- stehenden und anderen terroristischen Gruppen verbundene Organisationen und Einzelper- sonen zu bekämpfen und zu besiegen, verlangt , dass sich alle auslä ndischen Kämpfer sofort aus Syrien zurückziehen, und bekräftigt , dass der Terrorismus in allen seinen Arten und Er- scheinungsformen eine der schwersten Bedrohungen des Weltfriedens und der internationa- len Sicherheit darstellt und dass alle terroristischen Handlungen verbrecherisch und nicht zu rechtfertigen sind, ungeachtet ihrer Beweggründe und gleichviel, wo, wann und von wem sie begangen werden ;

15. betont , dass die humanitäre Lage sich weiter verschlechtern wird, wenn keine politische Lösung erzielt wird, begrüßt in dieser Hinsicht die Genfer Syrien-Konferenz, die am 22. Januar 2014 in Montreux eröffnet wurde, und verlangt , dass alle Parteien auf die umfassende Umsetzung des Genfer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 zur Herbeiführung ei- nes echten politischen Übergangs hinarbeiten, der den berechtigten Bestrebungen des syri- schen Volkes Rechnung trägt und es befähigt, unabhängig und demokratisch über seine ei- gene Zukunft zu entscheiden, und betont ferner , dass rasche Fortschritte im Hinblick auf ei- ne politische Lösung die volle Mitwirkung aller Gruppen und Teile der syrischen Gesell- schaft, einschließlich der Frauen, umfassen sollen und die einzige tragfähige Möglichkeit darstellen, die Situation in Syrien friedlich beizulegen, und dass die Durchführung dieser Resolution den Schlüssel dafür bildet, den humanitären Bedarf des syrischen Volkes zu de- cken ;

16. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf , Mittel für die humanitären Hilfs- appelle der Vereinten Nationen bereitzustellen oder ihre Unterstützung dafür zu verstärken, um den eskalierenden Bedarf der von der Krise betroffenen Menschen zu decken, und diese Unterstützung in Abstimmung mit den zustä ndigen Organisationen der Vereinten Nationen zu leisten und sicherzustellen, dass alle abgegebenen Zusagen in vollem Umfang ein- gehalten werden, und fordert alle Mitgliedstaaten ferner ausgehend vom Grundsatz der Las- tenteilung nachdrücklich auf , die benachbarten Aufnahmeländer zu unterstützen, um sie in die Lage zu versetzen, auf den wachsenden humanitären Bedarf zu reagieren, einschließlich durch die Bereitstellung direkter Unterstützung ;

17. ersucht den Generalsekretär, dem Rat innerhalb von 30 Tagen nach Verabschie- dung dieser Resolution und danach alle 30 Tage über ihre Durchführung, insbesondere die Durchführung der Ziffern 2 bis 12, durch alle Parteien in Syrien Bericht zu erstatten, und bekundet seine Absicht, nach Erhalt des Berichts des Generalsekretärs weitere Schritte zu unternehmen, falls diese Resolution nicht befolgt wird ;

18. beschließt , mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben
Post-Scriptum

Übersetzung
Horst Frohlich