1. Wir hatten heute ein Treffen mit dem ukrainischen Premierminister Arsenij Jazenjuk, der uns über die Lage in seinem Land informiert hat. Wir loben den Mut und das Durchhalte- vermögen, die vom ukrainischen Volk in den letzten Monaten und Wochen gezeigt wurden.

2. Wir billigen die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. März. Wir verurteilen scharf die grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine durch die Russische Föderation und fordern die Russische Föderation auf, unverzüglich ihre Streitkräfte in die Gebiete zurückzubeordern, in denen sie gemäß den einschlägigen Abkommen dauerhaft stationiert sein dürfen. Wir rufen die Russische Föderation auf, internationalen Beobachtern unverzüglich den Zugang zu ermöglichen. Die Krise in der Ukraine muss auf der Grundlage der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine und unter strenger Beachtung der internationalen Normen gelöst werden. Wir sind der Auffassung, dass die Entscheidung des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim, ein Referendum über den künftigen Status der Region abzuhalten, der ukrainischen Verfassung zuwiderläuft und daher unrechtmäßig ist.

3. Die Europäische Union unterhält wichtige Beziehungen zur Ukraine und zur Russischen Föderation und ist bereit, in einen freimütigen und offenen Dialog mit ihnen einzutreten. Ihr kommt eine besondere Verantwortung für Frieden, Stabilität und Wohlstand in Europa zu. Wir werden diese Ziele unter Nutzung aller verfügbaren Kanäle weiterverfolgen und ersuchen die Vertreter der EU, alle notwendigen Initiativen zu ergreifen. Die Europäische Union wird sich außerdem an dem multilateralen Mechanismus beteiligen (Kontakt- /Koordinierungsgruppe), der vorbereitet wird, um die Lage zu entschärfen, und unter anderem darauf abzielen soll, Vertrauen zwischen den Seiten aufzubauen, über die territoriale Unversehrtheit und Souveränität des Landes zu wachen, alle Bürger vor Einschüchterungen zu schützen, über die Rechte der Minderheiten zu wachen, bei der Vorbereitung freier und fairer Wahlen zu helfen und die Durchführung von Vereinbarungen und die Einhaltung von Verpflichtungen zu beobachten.

4. Das gemeinsame Ziel der Europäischen Union und der Russischen Föderation, nämlich Beziehungen, die auf beiderseitigen Interessen und der Achtung der internationalen Verpflichtungen beruhen, muss unverzüglich wieder mit Leben erfüllt werden. Es wäre sehr zu bedauern, wenn die Russische Föderation nicht in diese Richtung arbeiten würde, insbesondere wenn sie sich weiterhin weigern würde, sich an einem produktiven Dialog mit der Regierung der Ukraine zu beteiligen. Wir haben heute beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Maßnahmen, die der Rat am 3. März in Aussicht genommen hat, insbesondere ein Aussetzen der bilateralen Gespräche mit der Russischen Föderation über Visumsangelegenheiten sowie der Gespräche mit der Russischen Föderation über das Neue Abkommen. Wir unterstützen die Entscheidung der europäischen Mitglieder der G8 und der Organe der EU, bis auf Weiteres ihre Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für den G8-Gipfel auszusetzen.

5. Eine Lösung der Krise sollte durch Verhandlungen zwischen den Regierungen der Ukraine und der Russischen Föderation gefunden werden, was auch etwaige multilaterale Mechanismen einschließen kann. Die entsprechenden Verhandlungen müssen in den nächsten Tagen aufgenommen werden und innerhalb eines begrenzten zeitlichen Rahmens zu Ergebnissen führen. Sollten keine Ergebnisse zu verzeichnen sein, wird die Europäische Union über weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und die Absage des Gipfeltreffens EU-Russland, entscheiden. Die Kommission und der EAD werden Vorbereitungen für solche Maßnahmen treffen.
Weitere Schritte seitens der Russischen Föderation zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine würden zusätzliche weitreichende Folgen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen haben.

6. Die Europäische Union würdigt die maßvolle Reaktion, die die neue ukrainische Regierung bislang gezeigt hat. Wir ermutigen die ukrainische Regierung, im Rahmen eines inklusiven Prozesses ihre Anstrengungen zur Sicherstellung freier und fairer Wahlen fortzusetzen, die Verfassungsreform voranzutreiben und alle Akte der Gewalt zu untersuchen. Unter Rückgriff auf die Expertise des Europarats und der OSZE sollten weiter Maßnahmen durchgeführt werden, mit denen alle Regionen und Bevölkerungsgruppen in der Ukraine erreicht werden und mit denen der uneingeschränkte Schutz der Rechte der Angehörigen von nationalen Minderheiten sichergestellt wird.

7. Wir stehen zur Ukraine und sichern dem Land starken finanziellen Rückhalt zu. Wir begrüßen die Vorstellung des umfangreichen Unterstützungspakets durch die Kommission und beauftragen alle einschlägigen Ratsgremien, die notwendigen Arbeiten zügig durchzuführen. Eine Unterstützung durch den IWF wird entscheidende Voraussetzung für die Freigabe von Hilfen seitens der Europäischen Union sein. Unmittelbar vorrangig ist die Wiederherstellung der makroökonomischen Stabilität durch eine solide Fiskal-, Währungs-und Wechselkurs- politik. Gleichzeitig rufen wir die Regierung auf, vordringlich ehrgeizige Strukturreformen, einschließlich der Korruptionsbekämpfung, einzuleiten und für mehr Transparenz zu sorgen. Wir begrüßen den Beschluss des Rates, die Vermögenswerte von Personen, die als verantwortlich für die Veruntreuung öffentlicher Gelder identifiziert wurden, einzufrieren und einzuziehen. Wir sind auch bereit, unverzüglich auf Ersuchen um humanitäre Hilfe zu reagieren.

8. Die Europäische Union und die Ukraine haben mit der Paraphierung des Assoziierungs- abkommens, das eine vertiefte und umfassende Freihandelszone einschließt, bereits einen wichtigen Schritt zur Vertiefung ihrer Beziehungen unternommen. Wir bekräftigen die Bereitschaft der Europäischen Union, das Assoziierungsabkommen, das eine vertiefte und umfassende Freihandelszone einschließt, zu unterzeichnen. Wir werden vorrangig in Kürze alle politischen Kapitel unterzeichnen. Die Europäische Union beabsichtigt die Annahme einseitiger Maßnahmen, durch die die Ukraine wesentlich von den Vorteilen, die durch die vertiefte und umfassende Freihandelszone geboten werden, profitieren könnte. Im Zuge dieser Maßnahmen würde angeboten, die Bestimmungen zur Wareneinfuhr anzuwenden, wonach im Rahmen sogenannter autonomer Handelsmaßnahmen die Zölle gesenkt und Zollkontingente eröffnet würden.

9. Die Europäische Union bekräftigt ihre Bereitschaft zur Förderung direkter persönlicher Kontakte zwischen den Menschen aus der Europäischen Union und der Ukraine, etwa über den Prozess der Visaliberalisierung im Einklang mit den im Aktionsplan für die Visaliberalisierung vereinbarten Bedingungen.

10. Energie und Energieversorgungssicherheit sind ein wichtiger Bestandteil der auswärtigen Beziehungen der Union. Wir werden uns weiter bemühen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Wir fordern außerdem eine wirksame und kohärente Umsetzung des Dritten Energiepakets durch alle Marktbeteiligten des europäischen Energiemarktes. Die Euro- päische Union ist außerdem bereit, die Ukraine bei der Sicherung ihrer Energieversorgung durch weitere Diversifizierung, Steigerung der Energieeffizienz und einen effizienten Verbund mit der Europäischen Union zu unterstützen.

11. Die Europäische Union bekundet ihr Streben nach einer weiteren Vertiefung der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration mit Georgien und der Republik Moldau. Wir bekräftigen, dass es unser Ziel ist, die Assoziierungsabkommen, einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen, die im November 2013 in Vilnius paraphiert wurden, spätestens Ende August 2014 zu unterzeichnen.