Costa Rica, Deutschland, Kanada, Litauen, Polen, Ukraine: Resolutionsentwurf Territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Territoriale Unversehrtheit der Ukraine

Die Generalversammlung,


in Bekräftigung der überragenden Bedeutung der Charta der Vereinten Nationen für die Förderung der Herrschaft des Rechts in den Beziehungen zwischen den Nationen,

daran erinnernd, dass alle Staaten nach Artikel 2 der Charta verpflichtet sind, in ih- ren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politi- sche Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt zu unterlassen und ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen,

sowie unter Hinweis auf ihre Resolution 2625 (XXV) vom 24. Oktober 1970, in der sie die Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Bezie- hungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Verein- ten Nationen billigte, und in Bekräftigung der darin enthaltenen Grundsätze, dass das Ho- heitsgebiet eines Staates nicht zum Gegenstand der Aneignung durch einen anderen Staat als Ergebnis der Androhung oder Anwendung von Gewalt gemacht werden darf und dass jeder Versuch, die nationale Einheit und territoriale Unversehrtheit eines Staates oder Lan- des teilweise oder gänzlich zu zerstören oder seine politische Unabhängigkeit zu beein- trächtigen, mit den Zielen und Grundsätzen der Charta unvereinbar ist,

ferner unter Hinweis auf die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnete Schluss- akte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Vereinbarung vom 5. Dezember 1994 über Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukra- ine zu dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Budapester Memorandum), den Vertrag vom 31. Mai 1997 über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft zwi- schen der Ukraine und der Russischen Föderation sowie die Erklärung von Alma-Ata vom 21. Dezember 1991,

nachdrücklich darauf hinweisend, wie wichtig die Aufrechterhaltung des alle Seiten einschließenden politischen Dialogs in der Ukraine ist, der die Vielfalt ihrer Gesellschaft widerspiegelt und Vertreter aus allen Teilen der Ukraine einschließt,

unter Begrüßung der fortwährenden Anstrengungen des Generalsekretärs und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organisationen, die Deeskalation der Situation in Bezug auf die Ukraine zu unterstützen,

feststellend, dass das am 16. März 2014 in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol abgehaltene Referendum von der Ukraine nicht genehmigt war,

1. bekräftigt ihr Bekenntnis zur Souveränität, politischen Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen;

2. fordert alle Staaten auf, von Handlungen mit dem Ziel der teilweisen oder gänzlichen Zerstörung der nationalen Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine, einschließlich aller Versuche, die Grenzen der Ukraine durch die Androhung oder Anwen- dung von Gewalt oder andere rechtswidrige Mittel zu ändern, abzulassen und diese zu un- terlassen;

3. fordert alle Parteien nachdrücklich auf, sofort auf die friedliche Beilegung der Situation in Bezug auf die Ukraine im Wege eines direkten politischen Dialogs hinzuarbei- ten, Zurückhaltung zu üben, alle einseitigen Handlungen und hetzerische Rhetorik, die die Spannungen verschärfen könnten, zu unterlassen und sich bei den internationalen Vermitt- lungsbemühungen voll zu engagieren;

4. begrüßt die Anstrengungen der Vereinten Nationen, der Organisation für Si- cherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Orga- nisationen, der Ukraine beim Schutz der Rechte aller Personen in der Ukraine, einschließ- lich der Rechte der Angehörigen von Minderheiten, behilflich zu sein;

5. unterstreicht, dass das in der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewa- stopol am 16. März 2014 abgehaltene Referendum, da es keine Gültigkeit besitzt, nicht die Grundlage für irgendeine Änderung des Status der Autonomen Republik Krim oder der Stadt Sewastopol bilden kann;

6. fordert alle Staaten, internationalen Organisationen und Sonderorganisationen auf, keine Änderung des Status der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol auf der Grundlage des genannten Referendums anzuerkennen und alle Handlungen oder Geschäfte zu unterlassen, die als Anerkennung eines solchen geänderten Status ausgelegt werden könnten.