Präambel

Die arabische Zivilisation, die dem menschlichen Erbe angehört, war während ihrer Geschichte enormen Herausforderungen ausgesetzt, die versuchten ihren Willen zu brechen und sie der kolonialen Hegemonie zu unterwerfen, aber jedes Mal, und aufgrund ihrer eigenen schöpferischen Fähigkeiten war sie wiederauferstanden, um ihre Rolle in dem Gebäude der menschlichen Zivilisation zu erfüllen.

Die Arabische Republik Syrien ist stolz auf ihre arabische Angehörigkeit, und deren Volk der integrale Bestandteil der arabischen Nation ist. Sie konkretisiert diese Zugehörigkeit durch ihr nationales und patriotisches Projekt und durch ihre Aktion zur Unterstützung der inter-arabischen Zusammenarbeit zur Förderung der Komplementarität und der Einheit der arabischen Nation.

Die Arabische Republik Syrien hält den internationalen Frieden und Sicherheit für den wesentlichen Zweck und die strategische Option und arbeitet an ihrer Verwirklichung im Rahmen des Völkerrechts und der Werte von Recht und Gerechtigkeit.

Die syrische arabische Rolle hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich beschleunigt, sowohl regional als auch international, was zur Realisierung vieler Hoffnungen und menschlicher und nationaler Erfolge in den verschiedenen Bereichen geführt hat. Syrien hat sich eine wichtige politische Position erarbeitet, da es das pulsierende Herz des Arabismus ist, die erste Front der Konfrontation mit dem zionistischen Feind und die wichtige Unterstützung des Widerstandes gegen die koloniale Vorherrschaft über die arabische Heimat, ihren Reichtum und ihre Ressourcen.

Der lange Kampf unseres Volkes und seine Opfer für seine Unabhängigkeit, seine Entwicklung und seine nationale Einheit hat den Weg geebnet, der zu einem starken Staat führt, und zur Stärkung des Zusammenhalts zwischen ihm und seiner syrischen arabischen Armee, die der wichtigste Garant und Beschützer der Souveränität der Heimat, ihrer Sicherheit, ihrer Stabilität und territorialen Integrität ist. Sie bildet eine solide Plattform für den Kampf des Volkes für die Befreiung aller ihrer besetzten Gebiete.

Die syrische Gesellschaft, in allen ihren Komponenten, hat dank ihrer Institutionen und ihrer volkstümlichen, politischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen erreicht, Leistungen zu vollbringen, die die Tiefe der angesammelten Zivilisation die sie darstellt, gezeigt haben, die Stärke ihres Willens, ihre Fähigkeit, im Einklang mit den Änderungen zu sein und das günstige Klima zu schaffen, um ihre humanitäre Rolle als aktive historische Kraft in dem Prozess der menschlichen Zivilisation zu bewahren.

Von Anfang des 21. Jahrhunderts an standen Syrien, das Volk und die Institutionen vor der Herausforderung der schwierigen Entwicklung und Modernisierung in den regionalen und internationalen Umständen für die nationale Souveränität; was zur Bewältigung dieser Verfassung, als Grundlage des Primats des Rechtsstaates führte.

Die Fertigstellung dieser Verfassung hat gerade den Kampf des Volkes auf dem Weg zur Freiheit und Demokratie gekrönt. Es handelt sich um eine echte Inkarnation des Errungenen, um eine Antwort auf die Veränderungen und Mutationen, um eine Anleitung zur Regelung des Staates auf dem Weg in die Zukunft, um die Regulierung der Aktion der Institutionen und eine Quelle für seine Gesetze, und dies durch eine Reihe von Grundprinzipien, die die Unabhängigkeit, die Souveränität, die Macht des Volkes auf der Grundlage von Wahlen, den politischen Pluralismus und ein Mehrparteien-system zum Schutz der nationalen Einheit, kulturelle Vielfalt, für bürgerliche Freiheiten, der Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit, Gleichheit, die Gleichheit der Chancen, Staatsbürgerschaft und der Rechtsstaatlichkeit, wo die Gesellschaft und die Bürger das Ziel und der Zweck sind, für die die nationalen Bemühungen bestimmt sind. Die Würde der Gesellschaft und des Bürgers bewahren, ist ein Zeichen für die Zivilisation des Vaterlandes und das Ansehen des Staates.

Titel I: Grundprinzipien

Kapitel I: Politische Grundsätze

Artikel 1

1/ Die Arabische Republik Syrien ist ein demokratisches Land, souverän und unteilbar; es ist nicht hinnehmbar, nur den kleinsten Teil ihrer Territorien abzutreten, und sie ist ein integraler Bestandteil der arabischen Heimat.

2/ Die Menschen in Syrien sind Teil der arabischen Nation.

Artikel 2

1/ Das Regime des staatlichen Systems ist republikanisch.

2/ Die Souveränität gehört dem Volk, keine Person oder Gruppe hat das Recht sie zu beanspruchen. Sie basiert auf dem Prinzip: das Volk regiert sich selbst, und für sich selbst.

3/ Das Volk übt seine Souveränität innerhalb der durch die Verfassung vorgesehenen Formen und Grenzen aus.

Artikel 3

1/ Die Religion des Präsidenten der Republik ist der Islam.

2/ Das islamische Recht ist die wesentliche Quelle der Gesetzgebung.

3/ Der Staat respektiert alle Religionen und garantiert die freie Ausübung aller Riten, sofern sie nicht die öffentliche Ordnung stören.

4/ Die Bürgerschaft der Religions-gemeinschaften wird geschützt und respektiert.

Artikel 4

Das Arabisch ist die Amtssprache des Staates.

Artikel 5

Die Hauptstadt ist Damaskus.

Artikel 6

1/ Die Flagge der Arabischen Republik Syrien ist dreifärbig: rot, weiß und schwarz mit zwei grünen fünfzackigen Sternen. die Flagge ist rechteckig, die Breite entspricht zwei Drittel ihrer Länge; Sie besteht aus drei horizontalen Rechtecken von der gleichen Länge der Flagge, von denen das höchste rot ist, das Mittlere weiß und unten schwarz ist und in der Mitte des weißen Rechtecks die zwei grünen Sterne.

2/ Das Gesetz definiert das Emblem des Staates, die Nationalhymne und die zugehörigen Bestimmungen.

Artikel 7

Der konstitutionelle Eid lautet wie folgt:

"Ich schwöre feierlich vor dem Allmächtigen Gott, die Verfassung des Landes, seine Gesetze und sein republikanisches System zu respektieren und die Interessen des Volkes und seine Freiheiten, die Souveränität der Heimat, ihre Unabhängigkeit und Freiheit zu schützen, ihr Hoheitsgebiet zu verteidigen und die Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und Einheit der arabischen Nation sicherzustellen".

Artikel 8

1/ Das politische System des Staates basiert auf dem Prinzip des politischen Pluralismus, die Macht wird demokratisch durch die Wahlurne ausgeübt.

2/ Die registrierten Parteien und Wahl-Kundgebungen werden dem politischen nationalen Leben beitragen und müssen die Grundsätze der nationalen Souveränität und Demokratie respektieren.

3/ Das Gesetz regelt die Bestimmungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Schaffung der politischen Parteien.

4/ Es ist inakzeptabel, eine politische Tätigkeit oder parteiliche, politische Kundgebung mit religiösen, clanischen, regionalen, beruflichen, korporativen Hintergründen zu unternehmen, oder aus Gründen der Geschlechtertrennung, der Rasse oder der Hautfarbe.

5/ Es ist nicht erlaubt, den öffentlichen Dienst oder öffentliche Mittel für politische, parteiliche oder Wahl-Interessen auszunutzen.

Artikel 9

Die Verfassung ist der Garant für die kulturelle Vielfalt aller Komponenten der syrischen Gesellschaft, (alle ihre Strömungen, die ein nationales Erbe darstellen, und die die nationale Einheit im Rahmen der territorialen Integrität der Arabischen Republik Syrien konsolidieren).

Artikel 10

Die populären Organisationen, Gewerkschaften und Verbände sind Instanzen der Bürger, um die Gesellschaft zu emanzipieren und zu entwickeln und die Interessen ihrer Mitglieder zu realisieren. Der Staat gewährleistet die Unabhängigkeit dieser Organe, ihre durch Gesetze definierte Selbstbeherrschung und aktive Mitwirkung in den verschiedenen Sektoren und Räten, und zwar in den Bereichen, die ihre Ziele in voller Übereinstimmung mit den allgemeinen gesetzlich definierten Bedingungen und Arbeitsweisen betreffen.

Artikel 11

Die Armee und die Streitkräfte sind eine nationale für das Land verantwortliche Institution, die die Sicherheit und seine territoriale Souveränität verteidigen. Sie stehen im Dienst der Interessen des Volkes und schützen seine Ziele und die nationale Sicherheit.

Artikel 12

Auf nationaler oder lokaler Ebene demokratisch gewählte Räte sind Institutionen, durch die die Bürger ihre Souveränität, den Aufbau des Staates und die Leitung der Gesellschaft ausüben.

Kapitel II: Ökonomische Prinzipien

Artikel 13

1/ Die nationale Wirtschaft basiert auf der Entwicklung des öffentlichen und privaten Wirtschaftslebens, mittels sozio-ökonomischen Plänen zur Erhöhung der nationalen Einnahmen, für die Entwicklung der Produktion, zur Verbesserung der Lebensqualität des Einzelnen und um Chancen für Arbeitsplätze zu fördern.

2/ Die Wirtschaftspolitik des Staates soll die Grundbedürfnisse der Gesellschaft und des Einzelnen erfüllen, mittels des Wirtschaftswachstums und sozialer Gleichheit, um eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

3/ Der Staat garantiert den Schutz der Produzenten und Verbraucher, unterstützt den Handel und die Investitionen, verbietet das Monopol in den verschiedenen Wirtschaftssektoren, und arbeitet, um menschliches Potential zu entwickeln und schützt die Arbeitskraft im Dienst der nationalen Wirtschaft.

Artikel 14

Die natürlichen Ressourcen, Unternehmen, Institutionen und öffentlichen Dienste sind öffentliche Güter. Der Staat investiert in sie und überwacht ihre Verwaltung zum Wohle aller Menschen. Es ist die Pflicht der Bürger sie zu schützen.

Artikel 15

1/ Das Eigentum, kollektives oder individuelles, wird nach folgenden Grundsätzen geschützt:

A/ Das öffentliche Konfiszieren von Geldern ist verboten.

B/ Die Enteignung des Privateigentums ist verboten, außer im Falle von öffentlichem Interesse, und dies nur durch einen Erlass und gegen angemessene gesetzmäßige Entschädigung.

C/ Die private Enteignung sollte nur auf Grund eines gerichtlich ausgesprochenen Aktes auferlegt werden.

D/ Die private Enteignung kann möglicherweise wegen Krieg oder allgemeinen Katastrophen nach dem Recht und gegen angemessene Entschädigung erfolgen.

2/ Die Entschädigung muss dem tatsächlichen Wert des Gutes entsprechen.

Artikel 16

Das Gesetz bestimmt das Maximum des landwirtschaftlichen Besitzes derart, dass der Schutz des Landwirts und der Mitarbeiter gegen Ausbeutung und der Anstieg der Produktion gewährleistet ist.

Artikel 17

Das Erbrecht bleibt nach dem Gesetz beibehalten.

Artikel 18

1/ Steuern, Mehrwertsteuern und allgemeine Ausgaben werden nur gesetzlich besteuert werden.

2/ Das Steuersystem wird auf einer fairen Basis erstellt und die Steuern sind progressiv, um die Grundsätze der Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit zu verwirklichen.

Kapitel III: Soziale Grundsätze

Artikel 19

Die Gesellschaft in der Arabischen Republik Syrien beruht auf Solidarität, gegenseitiger Hilfe und Achtung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit, Freiheit, Gleichheit und auf der Bewahrung der Menschenwürde des Einzelnen.

Artikel 20

1/ Die Familie ist der Kern der Gesellschaft und das Gesetz schützt ihre Einheit und stärkt die Familienbande.

2/ Der Staat schützt und fördert die Ehe, arbeitet, um die finanziellen und sozialen Hindernisse abzuschaffen, schützt Mütter und Kinder, kümmert sich um Jugendliche und junge Menschen und sorgt für angemessene Bedingungen, um ihre Talente zu entwickeln.

Artikel 21

Das Opfer für das Vaterland ist ein oberster Wert, der Staat unterstützt die Familien der Märtyrer nach Maßgabe des Rechts.

Artikel 22

1/ Der Staat unterstützt jeden Bürger und seine Familie im Falle von Katastrophen, Krankheit, Behinderung, Elternlosigkeit und Alter.

2/ Der Staat schützt die Gesundheit der Bürger und bietet die Möglichkeit der Prävention, Behandlung und Therapie.

Artikel 23

Der Staat sichert den Frauen alle Möglichkeiten zu einem vollständigen und wirksamen Beitrag im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben und arbeitet, um alle Einschränkungen zu überwinden, die ihre Entwicklung und ihren Beitrag zum Aufbau der Gesellschaft verhindern.

Artikel 24

Der Staat übernimmt, in Solidarität mit der Gesellschaft, die Ausgaben, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.

Artikel 25

Unterricht, Gesundheit und soziale Dienste sind die Grundlagen der Konstruktion der Gesellschaft und der Staat arbeitet, um eine ausgewogene Entwicklung in allen Regionen der Arabischen Republik Syrien zu erreichen.

Artikel 26

1/ Der öffentliche Dienst ist eine Belastung und eine Ehre, dessen Ziel ist, das öffentliche Interesse zu erreichen und dem Volk zu dienen.

2/ Bürger sind gleich um öffentlich-rechtliche Arbeitsplätze zu bekommen und das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen für diese Arbeitsplätze sowie die Rechte und Pflichten der angestellten Menschen.

Artikel 27

Der Schutz der Umwelt ist eine Verantwortung des Staates und der Gesellschaft, er ist auch die Pflicht eines jeden Bürgers.

Kapitel IV: Bildungs- und Kultur-Grundsätze

Artikel 28

Das System der Erziehung und des Unterrichtes basiert auf dem Aufbau einer Generation, das an ihrer Identität, Erbe, Mitgliedschaft und an ihrer nationalen Einheit festhält.

Artikel 29

1/ Ausbildung ist ein Recht, das durch den Staat garantiert wird. Sie ist kostenlos in allen Zyklen und wird vom Gesetz geregelt in Fällen, wo die Ausbildung in Universitäten und öffentlichen Instituten zu bezahlen ist.

2/ Ausbildung ist Pflicht bis zum Ende des grundlegenden Zyklus und der Staat arbeitet, um die Verpflichtung auf andere Zyklen zu erweitern.

3/ Der Staat überwacht die Ausbildung und führt sie, um die Verbindung zwischen ihr, den Bedürfnissen der Gesellschaft und den Imperativen der Entwicklung zu erreichen.

4/ Das Gesetz regelt die Aufsicht durch den Staat von privaten Bildungseinrichtungen.

Artikel 30

Sportausbildung ist eine tragende Säule in der Konstruktion der Gesellschaft, der Staat ermutigt sie, um eine starke physische, moralische und intellektuelle Generation zu schaffen.

Artikel 31

Der Staat unterstützt die wissenschaftliche Forschung und alle ihre Anforderungen, sorgt für freie wissenschaftliche, literarische, künstlerische und kulturelle Kreativität, verpflichtet sich für die Beihilfe zur Entwicklung von Wissenschaft und Kunst, fördert die wissenschaftlichen und künstlerischen Erfindungen, Fähigkeiten und kreativen Talente und beschützt ihre Produktionen.

Artikel 32

Der Staat schützt Antiquitäten, Antiquität- und Erbe-Stätten und Objekte mit künstlerischem, historischem und kulturellem Wert.

TITEL II bis VI FOLGT

Folge siehe auf Englisch oder Französisch

Übersetzung
Horst Frohlich