Wir bekunden unser Entsetzen angesichts der Anschläge vom 22. März 2016 in Brüssel. Wir sind erschüttert über die schrecklichen Terrorakte, die wir auf das Schärfste verurteilen. Wir sprechen den Opfern dieser Anschläge, ihren Familien und Freunden unser tief empfundenes Mitgefühl und Beileid aus. Wir bringen unsere Unterstützung und unsere Solidarität mit Belgien, seiner Bevölkerung und insbesondere mit der Stadt Brüssel zum Ausdruck. Wir werden unseren gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus entschlossen fortsetzen. Wie die Staats- und Regierungschefs und die führenden Vertreter der EU-Organe bereits erklärt haben, ist dies ein Anschlag auf unsere offene, demokratische Gesellschaft. Wir werden an unseren Werten festhalten, auch im Kampf gegen den Terrorismus.

Heute haben wir von der belgischen Regierung gehört, wie sie mit dieser Krise umgeht, und wir haben erörtert, welche Lehren aus den wiederkehrenden Mustern bei Terroranschlägen und Unterstützernetzen gezogen werden können.

Angesichts dieser Ereignisse und in Anerkennung der wesentlichen Fortschritte, die auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU bereits im Hinblick auf die Verbesserung unserer kollektiven Fähigkeit, den Terrorismus zu bekämpfen, erzielt worden sind, sind die Minister überzeugt, dass Folgendes geschehen muss:

1. Es muss weiter auf die gebündelten nationalen Anstrengungen aufgebaut werden, um dringend die an den Anschlägen in Paris und Brüssel beteiligten Netze und andere vergleichbare Netze zu ermitteln.

2. Die PNR-Richtlinie muss im April 2016 angenommen und dringend umgesetzt werden, um auf diese Weise sicherzustellen, dass die PNR-Zentralstellen so bald wie möglich Daten untereinander austauschen.

3. Die laufenden Arbeiten müssen entschlossen vorangetrieben werden: rascher Abschluss der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung, zu systematischen Kontrollen an den Außengrenzen des Schengen-Raums, zur Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Schusswaffen und zur Ausdehnung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) auf Drittstaatsangehörige; Umsetzung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung; Bekämpfung von Dokumentenbetrug und vollständige Durchführung bestehender EU-Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe; weitere Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zwischen der Europäischen Union und der Türkei und den Ländern Nordafrikas, des Nahen Ostens und des westlichen Balkans.

4. Gegebenenfalls müssen Informationen mit Verkehrsbehörden und -unternehmen ausgetauscht werden, damit wirksam und effizient Risikobewertungen durchgeführt und die Abhilfemaßnahmen erforderlichenfalls an die potenziellen Bedrohungen im Verkehrswesen angepasst werden können.

5. Die systematische Dateneingabe, die einheitliche Verwendung und die Interoperabilität europäischer und internationaler Datenbanken in den Bereichen Sicherheit, Reisen und Migration müssen dringend verstärkt werden; dazu ist die uneingeschränkte Nutzung technologischer Entwicklungen und die Einbeziehung von Vorkehrungen für den Schutz der Privatsphäre von Anfang an erforderlich. Dies ist von besonderer Bedeutung für eine zuverlässige Identitätsprüfung. Die Kommission wird in den kommenden Wochen eine Mitteilung über intelligente Grenzen und Interoperabilität vorlegen. In diesem Zusammen-hang sollten die Arbeiten an der Entwicklung eines in das Schengen-Informationssystem (SIS) integrierten automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems beschleunigt werden. Der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung, der Vorsitz, die Kommission, die einschlägigen Agenturen und Experten werden ihre Kräfte bündeln, um bis Juni 2016 konkrete Ergebnisse vorzulegen, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Erhebung, Überprüfung und Verknüpfung von Informationen im Bereich der Terrorismusbekämpfung.

6. Es müssen vorrangig Wege gefunden werden, um elektronische Beweismittel schneller und wirksamer zu sichern und zu erlangen, und zwar durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern und mit im europäischen Hoheitsgebiet tätigen Dienstleistungserbringern, damit die Einhaltung der Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten und der direkte Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Der Rat wird auf seiner Tagung im Juni konkrete Maßnahmen bezüglich dieser komplexen Frage ermitteln.

7. Es müssen weiterhin wirksame Präventivmaßnahmen entwickelt werden, vor allem indem die Früherkennung von Anzeichen einer Radikalisierung auf lokaler Ebene verbessert und der Rhetorik von Da’esh entgegengetreten wird, insbesondere durch Kommunikationsstrategien und die Ausarbeitung robuster Resozialisierungsprogramme. Das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung und das Beratungsteam für strategische Kommunikation werden hierbei eine bessere Unterstützung für Fachleute aus der Praxis, die Zivilgesellschaft und die Mitgliedstaaten leisten. Die Kommission wird die Arbeit mit IT-Unternehmen, insbesondere im Rahmen des EU-Internetforums, intensivieren, um der terroristischen Propaganda entgegenzutreten und bis Juni 2016 einen Verhaltenskodex gegen Hassreden im Internet zu entwickeln.

8. Die Arbeit der Gruppe für Terrorismusbekämpfung (CTG) muss uneingeschränkt unterstützt werden, insbesondere indem die Einrichtung einer speziellen Plattform für einen multilateralen Echtzeit-Informationsaustausch weiter beschleunigt wird.

9. Es muss regelmäßiger auf gemeinsame Ermittlungsgruppen zurückgegriffen werden, die sich nach den Anschlägen von Paris als nützlich erwiesen haben, um die Ermittlungen zu koordinieren und Erkenntnisse zu sammeln und auszutauschen.

10. Im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung von Europol (ECTC) muss ein gemeinsames Verbindungsteam nationaler Terrorismusbekämpfungsexperten eingerichtet werden, um die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Untersuchung der breiteren europäischen und internationalen Dimensionen der derzeitigen terroristischen Bedrohung zu unterstützen; die Mitgliedstaaten werden ersucht werden, Experten in dieses Team zu entsenden. Das Team wird sich auf die Strafverfolgungskapazitäten von Europol stützen, um die Bedrohung durch ausländische Kämpfer, die Ströme von Mitteln zur Terrorismusfinanzierung und von illegalen Waffen und die Online-Propaganda zu überwachen.