Der von BFM TV am 7. Februar 2018 befragte französische Minister für auswärtige Angelegenheiten, Jean-Yves Le Drian, hat "die Türkei, das Regime von Damaskus, den Iran und all jene, die die östliche Ghuta und Idlib angreifen“ beschuldigt, „das internationale Recht zu missbrauchen".

Der Ausdruck "Regime von Damaskus" bezieht sich auf die Arabische Republik Syrien, Mitgliedstaat der Vereinten Nationen. Die östliche Ghuta beherbergt Kämpfer, die durch die Muslim-Bruderschaft und britische Spezialeinheiten unterstützt werden. Idlib wird von Al-Kaida kontrolliert.

Im Gegensatz zu den Worten des Ministers verletzen die militärischen Operationen von Syrien auf seinem eigenen Hoheitsgebiet das Völkerrecht natürlich nicht. Sie befinden sich im Gegenteil in vollem Einverständnis der Charta der UNO und der Resolution 2625 der Generalversammlung. Die Teilnahme von Iran an den Kämpfen, auf Antrag des Präsidenten Al - Assad, ist ebenso legal laut dem Völkerrecht.

Im Gegenteil aber, die Anwesenheit von französischen Spezialeinheiten, ohne Erlaubnis der international anerkannten Regierung Syriens, verstößt gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Resolution 2625.

Am 13. November 2017 hatte der Sekretär des US-Verteidigung, James Mattis, schon behauptet, dass die Anwesenheit der Truppen seines Landes ohne Erlaubnis von Syrien vom Sicherheitsrat autorisiert wäre. Was aber falsch ist.

Herr Le Drian intervenierte, um sich dem Konsens von Sotschi zu widersetzen. Er hat Syrien beschuldigt, chemische Waffen zu verwenden und hat darauf bestanden, dass Frankreich nur einen in Genf, unter der Aufsicht der Abteilung für politische Angelegenheiten der Vereinten Nationen (d. h. Jeffrey Feltman) ausgehandelten Frieden akzeptieren würde und welcher die östliche Ghuta und Idlib auch einschließen würde. Der Sicherheitsrat verbietet aber jegliche Verhandlung dieser Art mit Al-Kaida, wodurch die französische Position unmöglich befriedigt werden kann.

Übersetzung
Horst Frohlich