Der Sicherheitsrat,

geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen,

mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über die gegen die territoriale Unversehrtheit und die politische Unabhängigkeit der Bolivarischen Republik Venezuela gerichteten Andro-hungen von Gewalt unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen,

ferner mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über die Versuche einer Einmischung in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit der Bolivarischen Re-publik Venezuela gehören, unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen,

erneut erklärend, dass alle Mitglieder ihre internationalen Streitigkeiten durch fried-liche Mittel so beilegen, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerech-tigkeit nicht gefährdet werden, gemäß den Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 3 und des Kapitels VI der Charta der Vereinten Nationen betreffend die friedliche Beilegung von Streitigkeiten,

erneut erklärend, dass bei der Gewährung internationaler Hilfe die Grundsätze der Menschlichkeit, der Neutralität, der Unparteilichkeit und der Unabhängigkeit uneinge-schränkt geachtet werden müssen,

1. fordert mit Nachdruck die Beilegung der derzeitigen Situation in der Bolivari-schen Republik Venezuela mit friedlichen Mitteln, im Rahmen der Verfassung des Landes und unter voller Achtung seiner Souveränität, seiner territorialen Unversehrtheit und des Rechts des venezolanischen Volkes auf Selbstbestimmung und begrüßt die diesbezügli-chen Aufrufe des Generalsekretärs der Vereinten Nationen;

2. unterstützt alle Initiativen mit dem Ziel, mittels eines echten und alle Seiten einschließenden Prozesses des nationalen Dialogs unter den Venezolanerinnen und Vene-zolanern eine politische Lösung der derzeitigen Situation in der Bolivarischen Republik Venezuela zu erreichen, einschließlich des Montevideo-Mechanismus;

3. bekräftigt die Hauptrolle der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela bei der Einleitung, Organisation, Koordinierung und Durchführung internationaler Hilfs-maßnahmen und -initiativen im Hoheitsgebiet des Landes und erinnert daran, dass diese Hilfe mit Zustimmung und auf der Grundlage eines Hilfsappells der Regierung der Boliva-rischen Republik Venezuela bereitgestellt werden soll, wie in der Verfassung Venezuelas vorgesehen und im Einklang mit Resolution 46/182 der Generalversammlung.