Die Coronavirus-Pandemie wirkt sich auf alle Länder und Regionen der Welt sowie auf alle Aspekte unseres Lebens aus. Sie erinnert uns daran, wie sehr wir alle miteinander verflochten sind. Niemand ist sicher, nirgendwo, solange die Pandemie in verschiedenen Teilen der Welt wütet. Bei der Bekämpfung der Pandemie und der Unterstützung für die weltweite Erholung davon muss die Achtung der Menschenrechte weiterhin im Zentrum stehen.

Die Pandemie und ihre sozioökonomischen Folgen wirken sich auf unverhältnismäßige Weise auf die Rechte von Frauen, Kindern und älteren Menschen sowie auf alle Menschen aus, die sich in einer prekären Lage befinden, darunter Flüchtlinge, Migranten sowie Binnenvertriebene, und verschärfen bereits bestehende Ungleichheiten. Bei den Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie sollten die Bedürfnisse derjenigen berücksichtigt werden, die am stärksten von Ausgrenzung, Stigmatisierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sowie anderen Formen von Diskriminierung bedroht sind. Die Verhütung aller Formen sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt und der Schutz davor, einschließlich durch geeignete Rechtsbehelfsverfahren, und der ununterbrochene Zugang zu allen grundlegenden Gesundheitsdiensten sind in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen besonders wichtig. Alle als Reaktion auf die Pandemie ergriffene Maßnahmen sollten inklusiv und geschlechtergerecht sein und gewährleisten, dass Frauen uneingeschränkt und wirksam an Entscheidungsprozessen und in allen Phasen der Reaktion auf die Pandemie und der Erholung davon beteiligt sind. Die schweren Auswirkungen der Krise auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte müssen ebenfalls bewältigt werden.

Die Europäische Union bekräftigt, dass den zunehmenden Auswirkungen der Pandemie auf alle Menschenrechte, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Laut den internationalen Menschenrechtsnormen können Staaten in Notsituationen bestimmte Menschenrechte einschränken, sofern die Maßnahmen notwendig, verhältnismäßig, befristet und nichtdiskriminierend sind. Die Coronavirus-Pandemie sollte nicht als Vorwand genutzt werden, um den demokratischen und zivilgesellschaftlichen Raum, die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der internationalen Verpflichtungen zu beschränken oder die freie Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und den Zugang zu Informationen online und offline einzuschränken. Die Maßnahmen sollten auch nicht dazu genutzt werden, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten, Medienvertretern und Organisationen der Zivilgesellschaft zu beschneiden. Digitale Technologien, die dazu beitragen können, die Pandemie einzudämmen, sollten unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Privatsphäre, eingesetzt werden.

Der Schutz des Rechts aller auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit erfordert den Zugang zu verlässlichen Informationen. Die Menschen müssen in die Lage versetzt werden, ihre eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer zu schützen. Irreführende oder falsche Informationen können Menschenleben gefährden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, mit transparenter, zeitnaher und faktengestützter Kommunikation entschieden gegen Desinformation vorzugehen und so die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaften zu stärken.

Die Europäische Union erkennt an, dass die Rolle der Zivilgesellschaft und der Menschenrechtsverteidiger wichtiger denn je ist, wenn es darum geht, Solidarität zu fördern, die Bedürftigsten zu unterstützen, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und den demokratischen Raum zu verteidigen und die Rechenschaftspflicht zu fördern.

Was wir nun brauchen sind Solidarität und weltweite Zusammenarbeit durch multilaterale Anstrengungen. Die Europäische Union bekräftigt ihre Entschlossenheit, ihren Beitrag zu der globalen Reaktion auf die Pandemie zu leisten. Sie wird die Koordinierung in allen einschlägigen multilateralen Foren fördern, einschließlich der Zusammenarbeit mit den VN, der WHO, dem Europarat, der OSZE und anderen regionalen Organisationen. Maßnahmen auf nationaler Ebene sind ebenfalls von besonderer Bedeutung.

Die Europäische Union unterstützt die wichtige Rolle des VN-Systems bei der Mobilisierung und Koordinierung der weltweiten Reaktion auf die Pandemie, wobei die Menschenrechte an erster Stelle stehen. Wir unterstützen nachdrücklich den Aufruf des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu einer sofortigen weltweiten Waffenruhe sowie den Aufruf zur Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Arbeit der Hohen Kommissarin für Menschenrechte und ihres Büros.

Die Europäische Union erinnert daran, dass alle Menschenrechte allgemeingültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind. Dies darf in dieser Zeit einer weltweiten Krise nicht vergessen werden. Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass bei unserer Reaktion die Würde und die Menschenrechte aller Menschen ohne jegliche Diskriminierung gewahrt werden, und fordern alle Regierungen auf der ganzen Welt auf, dasselbe zu tun. Niemand sollte zurückgelassen und kein Menschenrecht missachtet werden.