Zelimkhan Khangoshvili war ein georgischer Offizier, der in Tschetschenien und dann in Georgien gegen Russland gekämpft hat.

Nach fester Überzeugung der russischen Seite ist das vom deutschen Gericht am 15. Dezember 2021 gefällte Schuldurteil gegenüber dem Staatsbürger der Russischen Föderation, Vadim Sokolow, im Fall zum Mord an einem der ehemaligen Anführer der Terrorbanden im Nordkaukasus am 23. August 2019 in Berlin, Selimchan Changoschwili, äußerst unobjektiv und zeigt Merkmale eines eindeutigen politischen Auftrags auf. Wir beharren auf der Unschuld unseres Staatsbürgers, der das Recht auf eine Berufung gegen das zu Unrecht gefällte Urteil vor dem Obersten Gericht Deutschlands hat.

Wir weisen entschieden die unbegründeten und absolut realitätsfernen Vorwürfe wegen Beteiligung russischer staatlicher Strukturen am Mord des Terroristen Selimchan Changoschwili, der in Deutschland mit Wissen der deutschen Behörden wohnte, die mit Hilfe ausländischer Sicherheitsdienste und mit ihnen verbundenen Strukturen konstruiert wurden, zurück. Zugunsten der einzigen Version, die sofort im August 2019 auf frischer Spur in den Systemmedien Deutschlands lanciert wurde, wurden die Fakten auf Grundlage inhaltsleerer Mutmaßungen, Publikationen aus Sozialen Netzwerken und seit langem diskreditierten Internetplattformen, die sich in den vergangenen Jahren fast in allen antirussischen Hybrid-Operationen zeigten, manipuliert. Eingesetzt wurden die unter Druck erhaltenen Zeugenaussagen und Pseudo-Beweismaterialien, die nach Eingeständnis ihrer „Lieferanten“ mit der Nutzung illegaler und sogar offen rechtswidriger Methoden gesammelt wurden.

Bemerkenswert ist auch, dass andere Versionen des Mordes im Berliner Tiergarten, die das Recht auf Existenz haben, weder von der Ermittlung noch von der Anklage und dem Gericht berücksichtigt bzw. durchgearbeitet wurden.

Wir sind tief darüber enttäuscht, dass die Bundesregierung Deutschlands beschlossen hat, unter dem Vorwand des erwähnten Gerichtsurteils eine weitere unfreundliche Aktion gegenüber der Russischen Föderation umzusetzen, wobei zwei diplomatische Mitarbeiter der Botschaft Russlands in Deutschland, die mit dem Fall Selimchan Changoschwili in absolut keiner Verbindung stehen und haben stehen können, wovon die deutschen Behörden sehr genau Bescheid wissen, zu unerwünschten Personen erklärt wurden. Berlin sollte auch keine Zweifel daran haben, dass die russische Seite Gegenmaßnahmen, die der entstandenen Situation angemessen sein werden, ergreifen wird.