Quelle: Xinhua

Auf Anweisung meiner Regierung und im Anschluss an unser Schreiben vom 1. April 2024, betreffend die bewaffneten Angriffe des israelischen Regimes auf die diplomatischen Räumlichkeiten der Islamischen Republik Iran in Damaskus (Arabische Republik Syrien), die zum Märtyrertod von sieben hochrangigen iranischen Militärberatern führten (A/78/838-S/2024/281), möchte ich Sie darüber informieren, dass die Islamische Republik Iran am späten Abend des 13. April 2024 eine Reihe von Militärschlägen gegen eine Reihe israelischer Militärziele durchgeführt hat.

Diese Intervention, die Teil der Ausübung des inhärenten Rechts des Iran auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist, ist eine Reaktion auf die wiederholte militärische Aggression Israels und insbesondere auf den bewaffneten Angriff, den es am 1. April 2024 unter Missachtung von Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen gegen iranische diplomatische Einrichtungen durchgeführt hat.

Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat seiner Verpflichtung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nicht nachgekommen, indem er dem israelischen Regime erlaubt hat, rote Linien zu überschreiten und die Grundprinzipien des Völkerrechts zu missachten. Diese Verstöße verschärfen die Spannungen in der Region und bedrohen den Frieden und die Sicherheit in der Region und auf internationaler Ebene.

Als verantwortungsvolles Mitglied der Vereinten Nationen ist die Islamische Republik Iran den in der Charta verankerten Zielen und Grundsätzen sowie dem Völkerrecht verpflichtet. Sie bekräftigt erneut seinen konsequenten Standpunkt, dass sie weder eine Eskalation noch einen Konflikt in der Region anstrebt.

Die Islamische Republik Iran warnt das israelische Regime vor jeder weiteren militärischen Provokation und bekräftigt ihre unerschütterliche Entschlossenheit, ihr Volk, ihre nationale Sicherheit und ihre Interessen, ihre Souveränität und territoriale Integrität gegen jede Bedrohung oder jeden Akt der Aggression zu verteidigen und auf jede solche Bedrohung oder Aggression energisch und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht zu reagieren.

Die Islamische Republik Iran wird nicht zögern, ihr inhärentes Recht auf Selbstverteidigung auszuüben, wenn dies erforderlich ist. Im Falle einer weiteren militärischen Aggression des israelischen Regimes wird die Reaktion des Iran sicherlich stärker und entschlossener ausfallen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dafür sorgen würden, dass der Text dieses Schreibens als Dokument des Sicherheitsrats in Umlauf gebracht wird.

Übersetzung
Horst Frohlich