Als Reaktion auf den Appell des Präsidenten der Russischen Föderation W.V. Putin und im Einklang mit den Vereinbarungen des Präsidenten der Russischen Föderation W.W. Putin, des Präsidenten der Republik Aserbaidschan I.G. Alijew und des Ministerpräsidenten der Republik Armenien N.V. Paschinjan, haben die Parteien folgende Maßnahmen vereinbart:

(1) Am 10. Oktober 2020 wird ab 12.00 Uhr ein Waffenstillstand für humanitäre Zwecke für den Austausch von Kriegsgefangenen und anderen Gefangenen und sterblichen Überresten der Toten durch Vermittlung und nach den Kriterien des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz erklärt.

(2) Die spezifischen Parameter des Waffenstillstandsregimes werden ebenfalls vereinbart werden.

(3) Die Republik Aserbaidschan und die Republik Armenien nehmen mit Vermittlung der Ko-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE auf der Grundlage der Grundsätze der Regelung substanzielle Verhandlungen auf, um so rasch wie möglich zu einer friedlichen Lösung zu gelangen.

(4) Die Parteien bestätigen die Unveränderlichkeit des Formats des Verhandlungsprozesses.

Übersetzung
Horst Frohlich