Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die russische Föderation am 13. April 2017 in Sachen Geiselnahme von Beslan verurteilt, die sich im Jahr 2004 ereignete [1].

Das Gericht hatte über 7 verschiedene Beschwerden von Verbänden der Familien der Opfer zu entscheiden.

Nach Auffassung des Gerichts hat Russland den Artikel 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte verletzt:
 Russland hätte die Geiselnahme verhindern können, von der es drei Stunden im Voraus unterrichtet worden wäre.
 Es hätte Sicherheitskräfte auf dem Boden haben müssen, die verschiedene Fehlfunktionen verhindert hätten können.
 Es hätte nicht tödliche Waffen verwenden dürfen, weil es nicht "absolut notwendig" war.

Das Gericht erkennt andererseits, dass keine Verletzung von Art. 13 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf) stattgefunden hat.

Russland hat sofort angekündigt, dass es diese Entscheidung anfechten wird:
 Die Beschuldigungen des Gerichts basieren auf einem privaten Dokument, dem „Bericht Saweliew ", der - trotz seiner 700 Seiten - nie die Beweise seiner Annahmen lieferte.
 Zu behaupten, dass die Situation (1300 durch 30 Terroristen zurückgehaltene Geiseln, die sie in Gruppen von 20 hinrichten) nicht die Verwendung von tödlichen Waffen "absolut notwendig" machte, bedeutet nichts zu verstehen, von dem was die Russen mit Terrorismus erlebt haben.

In einer dissidenten Meinung haben zwei Richter von sieben, Khanlar Hajiyev (Aserbaidschan) und Dmitry Dedov (Russland) die Feststellung des Gerichts zurückgewiesen, dass die Situation den Einsatz von tödlicher Gewalt nicht für "absolut notwendig" hielt.

Tagayeva and Others v. Russia (ECHR, April 13, 2017).

Übersetzung
Horst Frohlich

[1« Beslan : un an après, le mystère s’éclaircit », par Thierry Meyssan, Réseau Voltaire, 31 août 2005. (Auch auf Englisch)