Wir, der Präsident der Republik Aserbaidschan, Ilham Alijew, der Premierminister der Republik Armenien, Nikol Paschinjan, und der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, haben Folgendes erklärt:

1. Es wird ein vollständiger Waffenstillstand und die Einstellung aller Kampfhandlungen in der Zone des Bergkarabach-Konflikts ab 00:00 Uhr Moskauer Zeit am 10. November 2020 ausgerufen. Die Republik Aserbaidschan und die Republik Armenien, im Weiteren die Parteien genannt, bleiben auf den von ihnen beibehaltenen Stellungen.

2. Der Bezirk Agdam soll bis 20. November 2020 der Republik Aserbaidschan zurückgegeben werden.

3. Entlang der Kontaktlinie in Bergkarabach und entlang des Latschin-Korridors werden Friedenstruppen der Russischen Föderation in Höhe von 1960 Militärs mit Schusswaffen, 90 Schützenpanzerwagen, 380 Einheiten Fahrzeug- und Spezialtechnik aufgestellt.

4. Die Friedenstruppen der Russischen Föderation werden parallel mit dem Abzug der armenischen Streitkräfte aufgestellt. Die Frist des Aufenthalts der Friedenstruppen der Russischen Föderation - 5 Jahre mit einer automatischen Verlängerung für weitere 5-Jahres-Perioden, es sei denn, eine Partei erklärt sechs Monate vor Ablauf der Frist ihre Absicht zur Aufkündigung dieses Punktes.

5. Zur Erhöhung der Effizienz der Kontrolle der Erfüllung der Vereinbarungen durch die Konfliktparteien wird ein Friedenszentrum für Kontrolle der Waffenruhe eingerichtet.

6. Die Republik Armenien soll bis 15. November 2020 der Republik Aserbaidschan den Bezirk Kelbadschar und bis zum 1. Dezember 2020 den Bezirk Latschin zurückgeben. Der Latschin-Korridor (5 km breit), der die Verbindung zwischen Bergkarabach und Armenien sichern und dabei nicht die Stadt Schuscha betreffen wird, bleibt unter der Kontrolle der Friedenstruppen der Russischen Föderation.

In Abstimmung der Parteien soll in den nächsten drei Jahren ein Plan zum Bau einer neuen Verkehrsroute durch den Latschin-Korridor, der die Verbindung zwischen Bergkarabach und Armenien gewährleistet, mit einer anschließenden Umstationierung der russischen Friedenstruppen zur Überwachung dieser Route festgelegt werden.

Die Republik Aserbaidschan garantiert die Sicherheit der Bewegung durch den Latschin-Korridor von Bürgern, Transportmitteln und Gütern in beiden Richtungen.

7. Verschleppte und Flüchtlinge kehren nach Bergkarabach und angrenzende Gebiete unter der Kontrolle des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen zurück.

8. Es wird ein Austausch von Kriegsgefangenen, Geiseln und anderen festgehaltenen Personen und Leichnamen der Verstorbenen organisiert.

9. Es werden alle wirtschaftlichen und Verkehrsverbindungen in der Region deblockiert. Die Republik Armenien garantiert die Verkehrssicherheit zwischen den westlichen Gebieten der Republik Aserbaidschan und der Autonomen Republik Nachitschewan zur Organisierung einer ungehinderten Bewegung der Bürger, Verkehrsmittel und Güter in beiden Richtungen. Die Kontrolle der Verkehrsverbindung erfolgt durch die Grenzschutzorgane des Föderalen Dienstes für Sicherheit Russlands.

In Abstimmung mit den Parteien soll der Bau neuer Transportverbindungen, die die Autonome Republik Nachitschewan mit den westlichen Gebieten Aserbaidschans verbinden, gewährleistet werden.