Der internationale Schiedsgerichtshof von Den Haag hat den Philippinen gegen die Volksrepublik China Recht zugesprochen, und deren territoriale Ansprüche auf die Spratley Inseln im Chinesischen Meer verworfen.

Für die West-Presse ist dies das Zeichen, dass die USA zu Recht den chinesischen Expansionismus anprangern.

In Wahrheit ist der internationale Schiedsgerichtshof für Grenzstreitigkeiten gar nicht zuständig, sondern der Internationale Gerichtshof, der sich ebenfalls in den Haag befindet und an welchen sich die Philippinen hätten wenden müssen. [1]

Der Schiedsgerichtshof ist nur eine Versammlung von Schiedsrichtern - nicht von Gerichts-Beamten - die hinter verschlossenen Türen tagen um Zwistigkeiten zwischen privaten Organismen, NGO’s oder internationalen Unternehmen und Staaten "zu verhandeln" - nicht um zu ver-urteilen - !

Die Klage wurde 2013 von den Philippinen erhoben und konnte sich als Rechtsgrundlage nur beziehen auf das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) von 1982 [2]

Die Volksrepublik China, die niemals Unterzeichner der UN-Konventionen von 1899 und 1907 war, welche diesen Gerichtshof einrichteten (im Gegensatz zur Quing-Dynastie), hat sich geweigert die Zuständigkeit der Internationalen Schiedsstelle für die Grenzstreitigkeiten überhaupt nur anzufechten.

Im vorliegenden Fall sind die fünf Schiedsrichter:
 Thomas Aboagye Mensah (Präsident), US-Jurist Ghanaischen Ursprungs;
 Jean-Pierre Cot, ehemaliger sozialistischer, französischer Minister für Kooperation;
 Stanislaw Pawlak, ehemaliger polnischer Botschafter in Syrien und bei der UNO;
 Alfred H.A. Soons, ein Berater der Niederländischen Regierung;
 Rüdiger Wolfrum, ein deutscher Jurist.

Alle sind im übrigen Mitglieder des internationalen Seegerichtshofes (in Hamburg!), dessen Zuständigkeit nicht darin besteht, Meeresräume abzugrenzen, sondern zu urteilen, über die Anwendung des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 für die Flaggen- oder Fischereirechte.

In ihrem Schiedsspruch haben die Schiedsrichter die historischen Ansprüche Chinas auf die unbewohnten Inselchen, ohne Frage chinesisch bis ins 18.te Jahrhundert (dann während der Kolonisierung aufgegeben), in Abrede gestellt und dementsprechend entschieden. [3]

Dieser Beschluss - und nicht dieses Urteil - wurde sowohl von der Volksrepublik China, welche es als eine "Farce" bezeichnete, wie auch von der Republik China (Taiwan) zurückgewiesen. Er wurde auch vom Sultanat Brunei, Malaysia und Vietnam nicht kommentiert, obwohl diese an dem Streit beteiligt sind.

Übersetzung
Ralf Hesse

[1Anm.d.Übers.: Ein Schiedsgericht kann nur von zwei Parteien gleichzeitig angerufen werden, wobei von beiden Seiten in gemeinsamer Übereinstimmung die Mitglieder des Schiedsgerichtes bestimmt werden um zu wirtschaftlichen Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung auszuhandeln. Eine einseitige Anrufung eines Schiedsgerichtes widerspricht als solche der Eigenart dieser Instanz. (s.a.: Ständiger Schiedshof)

[2Anm.d.Übers.: Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) (englisch „United Nations Convention on the Law of the Sea“, UNCLOS) ist ein internationales Abkommen des Seevölkerrechts, das alle Nutzungsarten der Meere regeln soll. Es wurde am 10. Dezember 1982 in Montego Bay (Jamaika) geschlossen und trat am 16. November 1994, ein Jahr nach Hinterlegung der 60. Ratifikationsurkunde, in Kraft. Das Abkommen ist auch als ’UNCLOS III’ bekannt.

[3Anm.d.Übers.: Ein derartiger Schiedspruch würde somit einer weiteren Fortsetzung der Kolonisierung Vorschub leisten, da die Herrschaftsrechte eines kolonisierten Landes, mangels Souveränität vorübergehend nicht existent sind und entsprechend gegen jegliche Usurpation, ggf. auch mit Billigung der Kolonisatoren, durchgesetzt werden können.