„Der Sicherheitsrat begrüßt die vom Generalsekretär am 23. September 2019 verkündete Einigung zwischen der Regierung der Arabischen Republik Syrien und der Syrischen Verhandlungskommission auf die Einsetzung eines glaubwürdigen, ausgewogenen und inklusiven Verfassungsausschusses, der unter der Vermittlung der Vereinten Nationen in Genf tagen soll.

Der Sicherheitsrat stellt fest, dass die Einsetzung des unter syrischer Eigen- und Führungsverantwortung stehenden Verfassungsausschusses der Beginn des poli-tischen Prozesses zur Beendigung des syrischen Konflikts im Einklang mit Resoluti-on 2254 (2015) des Sicherheitsrats sein soll, der den berechtigten Bestrebungen aller Syrerinnen und Syrer Rechnung trägt.

Der Sicherheitsrat dankt dem Sondergesandten der Vereinten Nationen für sei-ne diplomatischen Bemühungen um die abschließende Einigung zwischen der Arabi-schen Republik Syrien und der syrischen Opposition auf die Bildung des Verfas-sungsausschusses und betont seine nachdrückliche Unterstützung für den Sonderge-sandten Pedersen und die Initiative der Vereinten Nationen, die erste Sitzung des Verfassungsausschusses bis zum 30. Oktober 2019 in Genf einzuberufen.

Der Sicherheitsrat bekräftigt, dass es keine militärische Lösung für den Kon-flikt in Syrien geben kann und dass der Konflikt nur durch die vollständige Durch-führung der Resolution 2254 (2015) beigelegt werden kann.

Der Sicherheitsrat bekräftigt sein nachdrückliches Bekenntnis zur Souveräni-tät, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit Syriens.“