Referenzen:
 Abkommen 1901 vom 7. März 2003 in Form eines Briefwechsels zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Republik Mali zur Festlegung des Status der "Serval"-Truppe [1].
 Zusatzprotokoll in Form eines Briefwechsels zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Republik Mali zur Festlegung des Status der "Serval"-Truppe [2].

Seit dem 11. Januar 2022 haben Flugzeuge der Barkhane Force und der dazugehörigen Takuba Force Schwierigkeiten beim Ein- und Ausreisen des Luftraums der Republik Mali.

Artikel 5 des Abkommens der ersten Referenz [3] und sein Zusatzprotokoll garantieren jedoch im Rahmen von Hilfsmissionen an den malischen Staat die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit auf malischem Hoheitsgebiet und Luftraum für militärische und zivile Fahrzeuge und Luftfahrzeuge, Personal der französischen Abteilung und nichtfranzösischer Abteilungen der Takuba-Truppe.

Dieses freie Zirkulieren ist unerlässlich, damit die multinationalen Kräfte, die sich für den Frieden und die Sicherheit der Republik Mali einsetzen, ihre Missionen ruhig und effektiv erfüllen können.

Besorgt um die Souveränität der Republik Mali und in Übereinstimmung mit unseren bilateralen Abkommen versichere ich Ihnen, dass wir unsere Missionen an Ihrer Seite weiterhin in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der ersten und zweiten Referenz durchführen.

Barkhane unterstützt weiterhin die FAMa!

Herzliche Grüße

[1Unterzeichnet in Bamako am 7. März 2013 und in Koulouba am 8. März 2013.

[2Unterzeichnet am 06. und 10. März 2020 in Bamako und Koulouba über den Status nicht-französischer Abteilungen der Takuba-Streitkräfte.

[3Zitat: "Das Personal der französischen Abteilung zirkuliert uneingeschränkt auf dem Territorium der Republik Mali, unter Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und ohne dass es die Begleitung durch die Streitkräfte der malischen Partei anfordern muss."